Im Bezirk Amstetten bestätigten sich Ausbrüche der Vogelgrippe in vier Geflügelbetrieben, wodurch rund 50.000 Tiere betroffen wurden. Strikte Maßnahmen wurden ergriffen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
„Mittlerweile sind vier Betriebe von der Vogelgrippe betroffen“, so FP-Landesrat Susanne Rosenkranz am Mittwochnachmittag. Laut Angaben der Österreichischen Hagelversicherung sind nahezu 50.000 Tiere an der Krankheit gestorben oder wurden aus Gründen der Übertragungssicherheit getötet.
Einrichtung von Schutzzonen
Um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, wurden Schutzzonen um die betroffenen Betriebe geschaffen. Es besteht eine strikte Stallpflicht in einem Radius von drei Kilometern, und eine Überwachungszone erstreckt sich über zehn Kilometer. Diese Maßnahmen gelten mindestens 21 Tage bzw. 30 Tage nach erfolgreicher Reinigung und Desinfektion der Betriebe. Innerhalb der Schutzzone werden 78 Betriebe einer Kontrolle unterzogen, wie Rosenkranz mitteilte.
Risiken für Menschen und Wirtschaft
Die Landesrätin betonte die Bedeutung von Wachsamkeit seitens der Landwirte und forderte sie auf, bei Auffälligkeiten umgehend die Behörden zu informieren. Es wird eng mit dem Bund, der Bezirkshauptmannschaft und dem Land zusammengearbeitet. Bei Bedarf könnte auch das Bundesheer zur Unterstützung hinzugezogen werden, falls die Situation es erfordert.
In den vergangenen Wochen wurde das Virus ebenfalls in einem Geflügelbetrieb im Bezirk Braunau in Oberösterreich festgestellt. Im Oktober bestätigte sich der erste Ausbruch im Bezirk Amstetten, dem nun zwei weitere folgten. Auch bei Wildvögeln in mehreren österreichischen Regionen ist das Virus nachgewiesen worden.
Markus Lukas, Obmann der Geflügelwirtschaft Österreich, versicherte, dass eine Übertragung der Geflügelpest über Lebensmittel auf den Menschen ausgeschlossen werden kann. Laut der Österreichischen Hagelversicherung sind bis zu 80 Prozent des heimischen Geflügelbestands gegen derartige Seuchen abgesichert. Die Prämien für Landwirte werden durch Bund und Länder mit 55 Prozent bezuschusst.
Quelle: OTS
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