Während die sommerliche Hitze Kinder und Familien zu Seen und Pools lockt, verweist der TÜV auf eine wichtige Unterscheidung: Luftmatratzen und aufblasbare Tiere, so sehr sie auch den Freizeitspaß bereichern, taugen nicht als Schwimmhilfen für den Nachwuchs.
Trotz ihrer Beliebtheit und der bunten Vielfalt – von gigantischen Flamingos bis hin zu spielzeugartigen Krokodilen – bergen diese Produkte Risiken, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind. Die irrtümliche Annahme, sie könnten im Wasser für Sicherheit sorgen, trägt zu potenziell gefährlichen Situationen bei.
Erhebliche Unterschiede bei Schwimmhilfen
Der TÜV weist darauf hin, dass echte Schwimmhilfen wie Westen, Schwimmflügel und Gürtel gemäß der Norm EN 13138-1 auf Sicherheit und Effektivität geprüft werden. Sie sind speziell darauf ausgelegt, Auftrieb zu bieten und das Schwimmenlernen zu unterstützen. Aufblasbares Spielzeug hingegen, das oft in Tierformen daher kommt, erfüllt diese Kriterien nicht und sollte demnach nicht als Schwimmhilfe missverstanden werden.
Gefahren falscher Sicherheitsvorkehrungen
Aufblasbare Wasserspielzeuge, konzipiert für den Spaß, bergen das Risiko, dass Nutzer, insbesondere Kinder und Nichtschwimmer, sich in trügerischer Sicherheit wiegen. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hebt hervor, dass etwa 20 Prozent der Grundschulkinder nicht schwimmen können, was die Situation zusätzlich verschärft. Für diese Gruppe sind adäquate Schwimmhilfen und eine angemessene Überwachung essenziell, um potenzielle Gefahren im Wasser zu minimieren.
Wahl und Überwachung der Schwimmhilfen
Neben der Auswahl der geeigneten Schwimmhilfen ist stets zu beachten, dass Kinder im Wasser unter Aufsicht bleiben müssen. Einige Schwimmbäder haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Aufsicht zu verstärken, etwa durch das Verbot der Handynutzung. Auch die Farbe der Badebekleidung kann in Notfällen entscheidend sein, da helle Töne im Wasser besser sichtbar sind.
Tipps für den sicheren Umgang mit Wasserspielzeug
Für Kinder, die schwimmen können, sind aufblasbare Spielzeuge zwar erlaubt, dennoch sollten Eltern auf Qualität und Sicherheitsstandards achten. Produkte, die größer als 1,20 Meter sind, sollten nach der Norm EN ISO 25649 gefertigt und mit Prüfzeichen versehen sein, um den europäischen Mindestsicherheitsstandards zu entsprechen. Darüber hinaus ist auf robuste Materialien und ein sicheres Ventilsystem zu achten, um die Langlebigkeit und Sicherheit dieser Freizeitartikel zu gewährleisten.
Der Genuss warmer Sommertage am Wasser geht Hand in Hand mit der Verantwortung für Sicherheit und sorgfältige Überlegung bei der Auswahl von Schwimmspielzeug und -hilfen.
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