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Roamingkosten

Urlauber zahlt 16.413 Euro für Datenroaming – trotz Wochenpaket

Urlauber zahlt 16.413 Euro für Datenroaming - trotz Wochenpaket
FOTO: iStock/nortonrsx

Innerhalb der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island fallen für Telefonie und Internet keine zusätzlichen Gebühren an. Auch Freieinheiten laut Tarifbestimmungen bleiben gültig. Doch außerhalb dieser Länder können hohe Kosten für Smartphone-Nutzer entstehen.

Ein besonders drastisches Beispiel lieferte Herr A. aus Steyr. Vor seiner Abreise in die Schweizer Berge erwarb er erneut ein Wochenpaket bei seinem Mobilfunkanbieter, wie er es schon bei früheren Reisen außerhalb der EU getan hatte. Am 1. August versandte er noch einige Nachrichten via WhatsApp und ging anschließend schlafen. In der Nacht explodierten jedoch die Roamingkosten und summierten sich auf sage und schreibe 16.413,55 Euro.

Technisches Versagen und belastende Konsequenzen

Offenbar wurde der Datenfluss nicht gestoppt, nachdem das erworbene Datenvolumen überschritten war. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Sperre bei 60 Euro griff nicht. Benachrichtigungen hierzu empfing Herr A. um 00:26 Uhr auf seinem Smartphone. Schockiert über die enorme Kostenforderung brach er seinen Urlaub ab und kontaktierte die Hotline des Anbieters, wo man ihn allerdings um eine schriftliche Eingabe per E-Mail bat. Schwer belastet durch die Situation suchte er Unterstützung bei den AK-Konsumentenschützern.

Diese kontaktierten bereits am 2. August den Servicedienst des Mobilfunkanbieters und forderten eine Korrektur der Kosten auf maximal 60 Euro, was einem gesetzlichen Schutz entsprechen würde, solange Herr A. die Sperre nicht aktiv aufgehoben hätte. Glücklicherweise reagierte der Anbieter noch am selben Tag und stellte den Betrag auf die geforderte Summe zurück.

Zwischenfall in Madeira: Frau K.s kostspieliger Zwischenstopp

Weniger dramatisch, aber dennoch ärgerlich, verlief der Fall von Frau K. aus St. Martin. Nach ihrem Urlaub auf Madeira erhielt sie eine Rechnung über 67,06 Euro für 8 MB Datentransfer. Diese Kosten waren für sie nicht nachvollziehbar, da die Insel zu Portugal und damit zur EU gehört. Auch sie wandte sich an den AK-Konsumentenschutz, nachdem ihre Anfrage bei A1 unbeantwortet geblieben war. Die Untersuchung ergab, dass die Daten während der Zwischenlandung am Flughafen Zürich, also in der Schweiz, heruntergeladen wurden.

Vorsicht bei Zwischenstopps

Diese Fälle verdeutlichen die Kostenfallen, die bei Reisen außerhalb der EU lauern können. Besonders bei Zwischenlandungen bzw. -stopps in Ländern, die nicht zur EU gehören, ist Vorsicht geboten, um unerwartete Roaminggebühren zu vermeiden.