Österreichs Bundesländer erwägen, Geflüchtete zum Verkauf ihrer Fahrzeuge vor der Beantragung von Hilfe zu verpflichten. Wien bleibt bei einer Einzelfallprüfung und erschwert den Zugang nur bei teuren Fahrzeugen.

Die österreichischen Bundesländer ziehen in Betracht, die Richtlinien zur Grundversorgung von Geflüchteten aus der Ukraine zu modifizieren. Laut einem Bericht der Zeitung „Der Standard“ wird diskutiert, ob Geflüchtete dazu verpflichtet werden sollen, ihre Fahrzeuge zu verkaufen, bevor sie finanzielle Unterstützung erhalten. Der Koordinationsrat des Bundes und der Länder hat hierfür eine entsprechende Regelung für die Zeit ab Januar beschlossen.
Wien verfolgt anderen Ansatz
Einige Bundesländer plädieren für strenge Regelungen. Wien hingegen geht einen anderen Weg und hält an seinem bestehenden System der Einzelfallprüfung fest. Wie die Austria Presse Agentur (APA) erfuhr, bleibt es in der Bundeshauptstadt dabei, dass der Besitz eines kostspieligen Fahrzeugs den Zugang zur Grundversorgung erheblich erschwert. Fahrzeuge mit weniger Wert stellen hingegen keinen automatischen Ausschlussgrund dar.
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Hilfsbedürftigkeit von Geflüchteten
In anderen Bundesländern wird argumentiert, dass Menschen, die es sich leisten können, Treibstoff und Versicherungskosten zu zahlen, nicht als hilfsbedürftig gelten sollten. Der Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine hat seit dem Ausbruch des Krieges zu einem signifikanten Anstieg der Unterstützungsgesuche geführt. Anfang November waren rund 70.400 Personen in Österreich im Rahmen der Grundversorgung betreut, davon etwa 53 Prozent Ukrainerinnen und Ukrainer.