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LJUBLJANA

„Unhöflich“: Lehrerin fordert Schülerin auf, ihren Hijab abzunehmen

Symbolbild (FOTO: iStock/ Rawpixel)

Am Freitag kam es während des Unterrichts in einer der weiterführenden Schulen in Ljubljana zu einem Zwischenfall zwischen einer Professorin und einer Schülerin. Die Schülerin kam mit Kopftuch zum Unterricht, woraufhin die Professorin ihr gesagt haben soll, dass „das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht nicht der Etikette entspricht“.

Daraufhin verließ die Schülerin die Klasse, und die Direktorin soll dem Mädchen später versichert haben, dass sie nichts falsch gemacht habe. Sie befragte auch die genannte Professorin und informierte das zuständige Ministerium über den Vorfall. Die Direktorin wies darauf hin, dass die Schule und ihre Mitarbeiter verpflichtet sind, für die Religionsfreiheit und Unverletzlichkeit jedes Einzelnen zu sorgen und die Diskriminierung von Personen aufgrund der Religion zu verhindern.

Die Schülerin betrat die Klasse mit einem Kopftuch, das sie aus religiösen Gründen trug, und die Professorin soll ihr gesagt haben, sie solle es abnehmen, weil sie sonst nicht unterrichtet werde. Obwohl die Schülerin erklärte, dass sie das Kopftuch aufgrund ihrer Religion nicht abnehmen könne, verwies die Professorin die Schülerin des Unterrichts.

Später kamen die Direktorin und die Pädagogin in die Klasse und erklärten der Professorin, dass das Tragen eines Kopftuchs kein Grund sei, den Unterricht des Mädchens abzulehnen. Da die Professorin das aber nicht wollte, habe sie die Klasse verlassen, sagte ein Elternteil und fügte hinzu, dass dies nicht der einzige Vorfall mit der erwähnten Professorin gewesen sei.

Es wird angegeben, dass sie die Schüler täglich verbal „beleidigt und gedemütigt“ habe. „Die meisten ihrer Schüler haben eine negative Note, und der Direktorin ist bewusst, dass diese Professorin seit vielen Jahren ein großes Problem ist“, fügte der Elternteil hinzu.

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Das Ministerium kündigte an, dass die Schule und alle ihre Mitarbeiter verpflichtet sind, für die Religionsfreiheit und Unverletzlichkeit jedes Einzelnen zu sorgen und die Diskriminierung von Einzelpersonen aufgrund der Religion zu verhindern und gleichzeitig den Schülern ein sicheres und anregendes Lernumfeld zu bieten, berichtet das slowenische Medium 24ur.

Gemäß der Verfassung der Republik Slowenien sind das Bekenntnis zur Religion und andere Bestimmungen im privaten und öffentlichen Leben frei. Niemand ist verpflichtet, sich nach seinen religiösen oder sonstigen Überzeugungen zu definieren. Eltern haben das Recht, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen mit religiöser und sittlicher Erziehung zu versorgen. Die Anleitung von Kindern in der Religions- und Sittenerziehung muss dem Alter und der Reife des Kindes sowie seiner Gewissens-, religiösen und sonstigen Willens- oder Weltanschauungsfreiheit entsprechen.