Start News Panorama
RÜCKERSTATTUNG

Unzulässige Gebühren: Bei dieser Billig-Airline könnt ihr euer Geld zurückbekommen!

WIZZAIR_RYANAIR
FOTO: iStock

Die Arbeiterkammer hat gegen die ungarische Fluggesellschaft Wizz Air, die derzeit noch am Salzburger Flughafen operiert, Klage erhoben. Das Ergebnis: Drei Urteile erklärten verschiedene Praktiken und Klauseln für unzulässig. Betroffene haben nun die Möglichkeit, zu Unrecht gezahlte Gebühren zurückzufordern.

Die AK klagte erfolgreich die ungarische Fluglinie Wizz Air: Drei Urteile erklären nun einige Praktiken und viele Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Beförderungsbedingungen zum Wizz Account und Wizz Geschenkgutschein als rechtswidrig und damit unzulässig. So ist etwa die 40 Euro Check-in-Gebühr am Airport genauso wenig erlaubt wie die zwölfmonatige Frist bei Geschenkgutscheinen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden: 81 von 88 von der AK geklagten Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Wizz Air sind rechtswidrig. In zwei weiteren Entscheidungen hat er 30 Klauseln zum Wizz Account (ist das Wizz Kundenkonto) und Wizz Geschenkgutschein sowie die Praktik von Rückerstattungen der Ticketkosten in Wizz Credits (ist das Guthaben für Wizz-Dienstleistungen) ohne schriftliche Zustimmung der Fluggäste als unzulässig erklärt.

„Nach Gesprächen mit der österreichischen Arbeiterkammer hat Wizz Air einen Vergleich geschlossen, um die in den Gerichtsverfahren aufgeworfenen Fragen zu klären. Die Fluggesellschaft erkennt die jüngsten Urteile des Handelsgerichts Wien an und akzeptiert diese und wird entsprechend handeln. Als Teil dieser Vereinbarung hat Wizz Air einen Rückerstattungsprozess für Passagiere eingerichtet, denen seit 1. Jänner 2019 eine Flughafen-Check-in-Gebühr berechnet wurde, und wird abgelaufene WIZZ-Credits wiederherstellen oder zurückerstatten sowie abgelaufene WIZZ-Gutscheine mit einer fünfjährigen Gültigkeit neu ausstellen. Wizz Air hat außerdem eine spezielle Rückerstattungsseite für betroffene Kunden eingerichtet und setzt sich weiterhin dafür ein, Transparenz und Compliance zu gewährleisten und gleichzeitig weiterhin erschwingliche Reiseoptionen anzubieten“, so die Wizz Air – Pressesprecherin gegenüber Kosmo.

Was heißt das für Betroffene – So kommen sie zu Ihrem Geld

Nach Verhandlungen zwischen Wizz Air und der AK gibt es jetzt eine kundenfreundliche Lösung für alle Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die seit 2019 von den rechtswidrigen Klauseln und Praktiken betroffen waren:

+ Sie bekommen die am Flughafen bezahlte Check-in-Gebühr komplett zurück.

+ Sie erhalten neue Codes per E-Mail für abgelaufene Geschenkgutscheine.

+ Sie können für abgelaufene Wizz Credits zwischen einer vollständigen Rückerstattung auf ein Konto ihrer Wahl oder Gutschrift auf den Wizz Account wählen.

Geld zurück von Wizz Air – So geht’s: https://www.wizzair.com/de-de/informationen-und-serviceleistungen/anregungen-und-beschwerden?action=travel-service-refund

Unzulässige Klauseln & Praktiken

Versteckte Gebühren: Mehrere Gebührenklauseln waren rechtswidrig, so auch die 40 Euro Check-in-Gebühr am Flughafen, die nirgends klar ersichtlich war.

Verwirrende Bedingungen: Viele der beanstandeten Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen waren intransparent, unverständlich formuliert oder mit verwirrenden Querverweisen versehen. Passagiere mussten sich die Infos mühsam zusammensuchen, das darf nicht sein.

Unzulässige Praktiken bei Ansprüchen: Es ist unzulässig, dass Kunden Entschädigungsansprüche über die Wizz Air-Website geltend machen müssen oder sich ans gebührenpflichtige Callcenter wenden müssen.

Zu kurze Frist bei Geschenkgutschein: Wizz Geschenkgutscheine galten nur zwölf Monate nach Kauf – solche kurzen Fristen sind unzulässig.

Ticketpreis retour nur mit Einverständnis: Ticketkosten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Fluggäste in Wizz Credits erstattet werden – ohne Zustimmung illegal.

Ticket-Erstattung trotz Vermittler: Laut Fluggastrechte-Verordnung muss die Airline auch über Vermittler gebuchte Tickets zurückzahlen.