Pendler sehen sich geringeren Steuererstattungen gegenüber, doch es sind bis zu 3.672 Euro Entlastung möglich.

Finanz.at berichtet, dass viele Pendler bei der Steuerveranlagung für das vergangene Jahr mit geringeren Rückzahlungen rechnen müssen. Dennoch besteht die Möglichkeit, bis zu 3.672 Euro zu erhalten, zuzüglich des sogenannten Pendlereuros. Weitere Entlastungen und Zuschüsse sind ebenfalls verfügbar.
Zwischen Mai 2022 und Juni 2023 gab es eine erhöhte Pendlerpauschale als Entlastung gegen die Teuerung, die jedoch beim Steuerausgleich für 2024 nicht mehr beansprucht werden kann. Wenn die Pendlerpauschale in den Jahren 2022 oder 2023 nicht berücksichtigt wurde, kann dies rückwirkend online nachgeholt werden.
Pendlerpauschale & Pendlereuro
Der Anspruch auf die Pendlerpauschale hängt von der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte sowie der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel ab. Es gibt eine kleine und eine große Pauschale, wobei die große Pauschale bis zu 3.672 Euro betragen kann. Der Pendlereuro wird berechnet, indem die Anzahl der zurückgelegten Kilometer mit zwei multipliziert wird.
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Antragstellung & Zuschüsse
Die Beantragung der Pendlerpauschale erfolgt über das Formular L34. Wer die Pauschale bereits unterjährig über den Arbeitgeber bezieht, kann sie beim Steuerausgleich nicht erneut beanspruchen. Es gibt auch verschiedene Fahrtkostenzuschüsse und Pendlerbeihilfen, deren Voraussetzungen und Höhe je nach Bundesland variieren. Eine Übersicht der Boni und Zuschüsse ist auf Finanz.at verfügbar.