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SANKTIONEN

Vergangenes Jahr 34 Prozent mehr Sperren von AMS-Beihilfen

AMS-Sanktionen-Zumutbarkeit
(FOTO: iStockphoto, zVg.)

Im letzten Jahr wurde das Arbeitslosengeld in insgesamt 60.000 Fällen gesperrt. Dies ist ein Anstieg von 34 Prozent im Vergleich zu 2018. Die Regierung plant Reformen der AMS-Behilfen.

Die Zahlen des Arbeitsmarktservice zeigen einen Negativtrend: Während es vor acht Jahren noch 99.000 Sanktionen gegen Arbeitslose gab, so waren es vergangenes Jahr rund 50 Prozent mehr: insgesamt 145.600. Diese Zahl beinhaltet alle Strafen, die das AMS verhängt hat, sei es wegen eines versäumten Termins oder schwerwiegenderen Versäumnissen.

Insofern ein AMS-Kunde einen Job oder Schulungen verweigert, so kann es dazu kommen, dass das Arbeitsmarktservice das gesamte Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe für sechs Wochen sperrt. Im Wiederholungsfall kann sogar eine Sperre von acht Wochen folgen. 2018 wurde diese Sanktion 60.000 Mal verhängt, wobei die Entwicklung der vergangenen Jahre eine stark steigende Tendenz zeigt.

Arbeitslosengeld braucht Reform
Auch die türkis-grüne Regierung ist sich dieser Situation bewusst und plant aus diesem Grund, das Arbeitslosengeld zu reformieren. Darunter fallen etwas Maßnahmen zur Schaffung neuer Anreize für Jobsuchende, damit möglichst schnell ein neuer Arbeitsplatz gefunden und angenommen wird.

„Die Zahlen zeigen ganz klar, wie wichtig es ist, das Arbeitslosengeld weiterzuentwickeln und mehr Anreize für Arbeitssuchende zu schaffen“, erklärt Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP). Aus dem Ministerium war zudem zu hören, dass man in vielen Fällen davon ausgeht, dass keine geeignete bzw. zumutbare Arbeitsmöglichkeit vorhanden gewesen wäre.

Einer der Punkte aus dem Regierungsplan betrifft auch die Reform der Zumutbarkeitsbestimmungen. Bei ausreichender Kinderbetreuung soll die Mindestverfügbarkeit von 16 auf 20 Stunden angehoben werden. Bezüglich der erwähnten „neuen Anreize“ gibt es bis dato keine detaillierten Informationen.