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CORONAVIRUS

Verschärfte Maßnahmen: Wo muss ich jetzt überall die Maske tragen?

Symbolbilder (FOTOS: iStockphotos)

Seit Mitternacht gelten die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Diese hatte die Bundesregierung bei ihrer Ampel-Pressekonferenz am Freitag bekannt gegeben (KOSMO berichtete). Doch seitdem herrscht Verwirrung in der Bevölkerung.

Vieles kennt man schon, einiges ist neu und manches wieder ganz anders. Im Maßnahmen-Dschungel den Überblick zu behalten ist nicht so einfach, deshalb hier noch einmal alle Corona-Regelungen, die ab heute gelten!

Wo muss ich den Mund-Nasen-Schutz tragen?
Seit Mitternacht ist in Innenräumen grundsätzlich ein MNS zu tragen, und zwar nicht bloß in Supermärkten, sondern im gesamten Handel, im Dienstleistungssektor (z.B. beim Friseur), bei Behörden mit Kundenkontakt und in Schulen außerhalb des Klassenverbands –  also bei jeglichem „Sonderunterricht“, der nicht innerhalb der fixen Klassenstruktur stattfindet.  

Muss ich die Maske aufsetzen, wenn ich ein Lokal betrete?
Nein!Im Gegensatz zu früheren Regeln muss man beim Betreten und Verlassen des Lokals keine Maske anlegen. Allerdings muss man beim Durchgehen durch das Lokal oder Restaurant zu allen Personen, die nicht zur selben Gästegruppe gehören einen Meter Abstand halten. Aber: Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, heißt das ja grundsätzlich wieder: Bitte doch die Maske aufsetzen!  

In der Gastronomie gilt Maskenpflicht für das Servicepersonal, Speisen und Getränke werden nur noch am Sitzplatz serviert.

Was gilt beim Sport?
Auch beim Sport hält die Maske wieder Einzug – im Garderobenbereich sind Mund und Nase zu verhüllen. Während der sportlichen Betätigung muss man aber keinen MNS tragen.

Und bei Kulturveranstaltungen?
Bei Kulturveranstaltungen wie Opernaufführungen mit fixen Sitzplätzen ist der Mund-Nasen-Schutz bis zum eigenen Platz zu tragen, danach darf man ihn abnehmen. Gleiches gilt für Sportveranstaltungen im Innenbereich. Gibt es keine fixen Sitzplätze, muss der Mund-Nasen-Schutz durchgehend getragen werden.

Neue Limits bei Events
Veranstaltungen im Freien ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze werden auf 100, indoor auf 50 Personen limitiert. Für Großveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen und einem Sicherheitskonzept gilt ein Limit von 3000 Personen im Freien bzw. 1500 indoor. Zu beachten ist bei Veranstaltungen außerdem, dass diese ab einer gewissen Größe eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde brauchen. Das gilt dann, wenn dabei drinnen mehr als 500 Personen teilnehmen und draußen mehr als 750 Personen.

Ampelkommission tagt
Bereits am Montagabend findet sich die CoV-Ampelkommission zu einer Sondersitzung zusammen, die zuletzt donnerstags der Bundesregierung ihre Empfehlungen zur Schaltung der Ampel übermittelt hat. „In Anbetracht der steigenden Fallzahlen der vergangenen Tage ist die detaillierte Analyse der aktuellen Ereignisse unbedingt notwendig“, hieß es am Sonntag hinsichtlich des außertourlichen Termins. Die jüngsten Entwicklungen würden eine Neueinschätzung der epidemiologischen Lage erforderlich machen.