Der ehemalige Schauspieler Florian Teichtmeister könnte sich möglicherweise von der Bühne des Arbeitslebens verabschieden. Eine Entscheidung, rechtliche Schritte wegen Ehrenbeleidigungen im Internet zu unternehmen, könnte ihn zu einem Millionär machen.
Der Medienrechtsexperte Karim Weber, der zwar nicht Teichtmeisters Anwalt ist, aber Erfahrung mit ähnlichen Fällen hat, erläutert die rechtlichen Konsequenzen von Hasspostings. „Jeder Inhaber eines Profils wird rechtlich als Medieninhaber betrachtet und dementsprechend zur Verantwortung gezogen.“ Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass für jedes veröffentlichte Hassposting eine Entschädigung von bis zu 40.000 Euro gezahlt werden kann. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten des Posters kann die Summe sogar auf bis zu 100.000 Euro ansteigen, schreibt krone.at.
Millionen Euro
Weber gibt an, dass in der Praxis ein Medienanwalt den Facebook-User mit einem Vergleichsangebot kontaktiert. Wenn dieser zahlt und eine Richtigstellung veröffentlicht, ist die Angelegenheit erledigt. „Zweitausend Euro bei den einfachsten Hasspostings sind realistisch“, sagt Weber. Angesichts der zu erwartenden Menge an Hasspostings könnte Teichtmeister ein beträchtlicher Betrag zustehen. Bei der zu erwartenden Fülle könnten ein paar Millionen Euro zusammenkommen.
Teichtmeister hat eine Verjährungsfrist von drei Jahren, um gegen ehrenbeleidigende Postings vorzugehen.
Nach Teichtmeister-Urteil: Justizministerin Zadic unter Beschuss
Folge uns auf Social Media!