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LANDESWEIT

Waffenverbotszonen: Kickl prüft Orte in ganz Österreich

Kickl Waffenverbotsgesetz
(FOTO: BMI/Gerd Pachauer)

Nach dem blutigen Mord in Innsbruck, bei welchem ein 21-Jähriger niedergestochen wurde (KOSMO berichtete), einigte sich die Innsbrucker ÖVP und FPÖ auf ein Waffenverbot in der bekannten Ausgehmeile der Stadt.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) beauftragte die neun Landespolizeidirektion, mögliche öffentliche Orte für Verbotszonen zu prüfen und diese auch gegebenenfalls einzurichten. Dies war eine Aussendung von vergangenem Montag zu entnehmen.

„Die Möglichkeit Waffenverbotszonen vorzusehen, wie in der letzten Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes am 15.8.2018 beschlossen, ist ein wesentlicher Beitrag zum Schutz für die Bevölkerung“, so Minister Kickl.

Was ist genau verboten?
Insofern ein Ort als Waffenverbotszone gekennzeichnet ist, so dürfen Polizisten dort die Kleidung, Fahrzeuge und Behältnisse von Personen durchsuchen, insofern „aufgrund Anhaltspunkte der dringende Verdacht besteht, dass der Verordnung zuwidergehandelt wird“.

Ebenso gilt das Verbot nicht nur für Waffen im engeren Sinne, sondern auch für Gegenstände, die als solche missbraucht werden können. Selbstverständlich gilt dieses Verbot nicht für jene Menschen, die Waffen aufgrund ihres Berufes oder mit einer Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.