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Ehrenbeleidigung

Bundespräsident entscheidet über Ermittlungen gegen FPÖ-Kickl

(FOTO: EPA-EFE/DANIEL NOVOTNY)
(FOTO: EPA-EFE/DANIEL NOVOTNY)

Die Staatsanwaltschaft Ried ermittelt gerade gegen den FPÖ-Chef Herbert Kickl. Nach einer Rede am Aschermittwoch in Ried am Innkreis geht es um das Thema Ehrenbeleidigung.

Nachdem sich FPÖ-Chef Herbert Kickl bei einer Rede am politischen Aschermittwoch in der Jahnturnhalle in Ried am Innkreis negativ über den aktuellen Bundespräsident Alexander Van der Bellen geäußert hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Kickl soll Van der Bellen in seiner Rede als „Mumie in der Hofburg“ und „politisches Chamäleon“ bezeichnet haben. Außerdem erklärte er, dass der Bundespräsident „senil“ sei. Dies hätte man allerdings schon vorher gewusst. Allerdings habe er jetzt „vergessen, dass er Bundespräsident eines neutralen Landes ist“ und nicht Staatsoberhaupt in einem Nato-Staat. Van der Bellen gehöre laut Kickl „des Amtes enthoben„.

Kickl fordert die Aufhebung aller Corona-Maßnahmen

Sobald ein Bundespräsident einer Beledigung ausgesetzt ist, beginnt die Staatsanwaltschaft von sich aus die Ermittlungen. Allerdings muss die Staatsanwaltschaft bei dem Bundespräsidenten anfragen, ob er die Beledigung auch anzeigen und verfolgen möchte. Am Dienstag schickte die Staatsanwaltschaft Ried ein Schreiben an Van der Bellen. Dieser muss den Ermittlungen gegen Kickl noch zustimmen. Sonst wird das Strafverfahren eingestellt.

Die Hofburg äußerte sich bislang nicht zu diesem Thema. Ob Van der Bellen der Strafverfolgung nun zustimmen wird ist ungewiss. Experten meinen allerdings, dass Kickl nichts zu befürchten hat.