Die frühere Rotlichtbetreiberin Waltraud Piranty geht rechtlich gegen den bekannten Juristen Helmut Graupner vor. Sie beschuldigt ihn, sie in einer ORF-Sendung öffentlich diskreditiert zu haben – obwohl weder ein Gerichtsurteil noch ein laufendes Strafverfahren gegen sie existiert.
In ihrer juristischen Erwiderung, die der Wiener Tageszeitung „Heute“ zugespielt wurde, führt sie an, dass Graupner sie in einer weitverbreiteten Radiosendung namentlich erwähnte und mit gravierenden Anschuldigungen konfrontierte: Er behauptete, sie hätte ein „gefälschtes Gutachten“ eingereicht, sich „mit kriminellen Methoden“ einen Geschlechtseintrag erschlichen und würde sich künftig „vor dem Strafrichter verantworten“ müssen.
Aus Sicht der Antragstellerin handelt es sich hierbei nicht um eine geschützte Meinungsäußerung, sondern um eine unzulässige Schuldzuschreibung. Sie sieht darin einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung sowie eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, ihrer Ehre und datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
⇢ Heimkinder als Sex-Opfer: Hochrangige Polizisten in Bosnien verhaftet
Rechtliche Schritte
Daher beantragt sie eine einstweilige Verfügung, die Graupner derartige Äußerungen künftig untersagen soll. Besonders heikel: Der Jurist ist kein Unbekannter, sondern fungiert als Vorsitzender mehrerer Menschenrechtsorganisationen.
Genau dieser Umstand verleihe seinen Aussagen laut der Klageschrift besonderes Gewicht – denn die Öffentlichkeit schenke ihm Vertrauen. Eine öffentliche Vorverurteilung durch eine Person mit solcher Autorität könne nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt werden.
Die Klägerin betrachtet die Äußerungen als schwerwiegende Rufschädigung und möchte verhindern, dass sich ähnliche Vorwürfe wiederholen.
Sie betont die Dringlichkeit ihres Antrags mit dem Hinweis, dass der Anwalt regelmäßig in den Medien präsent sei und seine Anschuldigungen auch im bisherigen Verfahrensverlauf verteidigt habe.