Der VKI warnt vor Retinol in Kosmetikprodukten. Neue EU-Regelungen sollen Risiken für Schwangere und Stillende minimieren.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat eine wichtige Warnung hinsichtlich der Verwendung von Retinol in Kosmetikprodukten herausgegeben. Retinol, bekannt als eine Form von Vitamin A, wird häufig in Anti-Aging-Produkten eingesetzt. Besonders für schwangere und stillende Frauen besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bei einer Überversorgung mit diesem Vitamin-A-Derivat. Aufgrund dieser potenziellen Gefahren hat die Europäische Union Maßnahmen ergriffen, um die Anwendung von Retinol in Kosmetika zu regulieren, indem die zulässigen Mengen reduziert werden.
Retinol erfreut sich großer Beliebtheit als Anti-Aging-Mittel und wird durch die Werbung von Beauty-Influencern auf sozialen Medienplattformen wie Instagram und TikTok zunehmend nachgefragt, besonders von jungen Frauen. Der VKI betont, dass viele Verbraucher nicht wissen, dass Retinol eine Form von Vitamin A ist, das eine wesentliche Rolle bei der fetalen Entwicklung spielt und über die Muttermilch an das Baby weitergegeben wird. Eine übermäßige Aufnahme kann das Risiko von Fehlbildungen erhöhen.
Vitamin A in der Ernährung
Vitamin A ist für den menschlichen Körper essenziell und wird normalerweise durch eine ausgewogene Ernährung aufgenommen. Natürliche Quellen sind Lebensmittel wie Leber, Eier, Milchprodukte, bestimmte Fischsorten sowie Provitamin-A-reiche Nahrungsmittel wie Karotten, Spinat, roter Paprika und Mangos. Retinol fördert das Wachstum von Hautzellen und kann bei unreiner, geschädigter oder trockener Haut positive Effekte haben. Dennoch ist Vorsicht geboten bei der zusätzlichen Aufnahme durch Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika, da eine langfristige Überdosierung zu chronischen Schäden wie Gelbsucht, Gelenkschmerzen oder Haarausfall führen kann. Zudem kann es die Haut reizen und die Empfindlichkeit gegenüber UV-Strahlung erhöhen.
Neue EU-Regelung
Die neue EU-Regelung, die am 1. November 2025 in Kraft tritt, verbietet den Verkauf von Kosmetika, die Retinol, Retinyl Acetate und Retinyl Palmitate in Mengen enthalten, die die neuen Grenzwerte überschreiten. Produkte müssen zudem klar kennzeichnen, ob sie Retinol enthalten. Birgit Schiller, Expertin für Schadstoffe und Chemie beim VKI, betont die Notwendigkeit dieser Regelung. Sie weist darauf hin, dass viele junge Frauen ihre Hautpflegetipps aus sozialen Medien beziehen und zu Inhaltsstoffen wie Retinol greifen, die ihre Haut möglicherweise nicht benötigt, was gravierende Folgen für Schwangere und stillende Mütter haben kann.
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