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HOHE HAFTSTRAFE?

Was geschieht mit Verdächtigen, falls Dankas Leiche nicht gefunden wird?

DANKA_DEPONIE
Symbolbild (FOTO: iStock, zVg.)

Zehn Tage nach dem rätselhaften Verschwinden der kleinen Danka Ilic in Banjsko Polje (Serbien) schockiert die Nachricht, dass das Kind ermordet wurde. Fachleute betonen, dass eine Verurteilung der Täter auch ohne Auffinden der sterblichen Überreste möglich ist.

Die Suche nach der vermissten Danka Ilic, die in Banjsko Polje spurlos verschwand, nahm eine tragische Wendung: Ermittler gehen nun davon aus, dass das Mädchen einem Verbrechen zum Opfer fiel. Dr. Ljubisa Bozic, ein renommierter Gerichtsmediziner und erfahrener forensischer Gutachter, verdeutlichte, dass der physische Leib für die Beweisführung eines Verbrechens nicht unbedingt erforderlich ist, da es zahlreiche weitere Arten von Beweisen gibt. „Alles wird detailliert durchsucht. In solchen Fällen ist ein Körper für die Beweismaterialisierung nicht zwingend notwendig. Es genügt die Überzeugung des Gerichts, um die Täter zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen“, erklärt Bozic.

Tod später eingetreten

„Zehn Tage nach dem Verschwinden, kombiniert mit möglichen Ortsveränderungen, sind unvermeidliche Veränderungen zu erwarten, die es Medizinern erschweren, alle Verletzungen und Spuren festzustellen. Ich fürchte, anhand potenzieller Verletzungen wird man zu einer Verifizierung kommen müssen. Für das Gericht sind sichtbare Verletzungen, offene wie auch subkutane, aufgrund der primären Kontakte von großer Bedeutung“, fügt Bozic hinzu. „Es ist von entscheidender Wichtigkeit, ob das Mädchen zum Zeitpunkt des Unfalls noch gelebt hat, wovon ich ausgehe. Dies ergibt sich sowohl aus der Geschwindigkeit, mit der das Fahrzeug unterwegs war, als auch aus der Elastizität des jugendlichen Gewebes, das wahrscheinlich Verletzungen erlitten hat. Somit ist anzunehmen, dass der Tod später eingetreten ist, aber die genauen Umstände muss die Untersuchung aufzeigen.“

Schwere Vorwürfe

Rechtsanwältin Ana Selak gibt zu bedenken, dass falls der Tod des Mädchens eine direkte Folge der Handlungen der Täter nach einem Unfall ist, nicht von einem Verkehrsdelikt, sondern von einem schweren Mord ausgegangen werden muss. Dies würde eine Mindeststrafe von zehn Jahren Freiheitsentzug bedeuten, in schweren Fällen sogar lebenslange Haft. „Die Art der Ausführung legt nahe, dass das Verbrechen auf grausame Weise begangen wurde, was schweren Mord charakterisiert. Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das Opfer ein kleines Kind war, jünger als zwei Jahre, während die Täter volljährige Personen über 50 Jahre alt sind, die eigentlich die natürliche Pflicht gehabt hätten, dem Kind nach dem Unglück zu helfen, statt es tödlich zu verletzen“, kommentiert die Anwältin.