Gemeinnützige Arbeit von Asylwerbern zeigt hohe Akzeptanz: 77 Prozent erfüllen die verpflichtende Auflage seit ihrer Einführung. Über 292.000 Arbeitsstunden wurden bereits geleistet.
Rund 77 Prozent der Asylwerber in Bundesbetreuung haben seit Einführung der verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit diese Auflage erfüllt. Für das verbleibende Viertel der Betroffenen folgte eine Kürzung des monatlichen Taschengeldes von 40 auf 20 Euro. Seit Juli 2024 wurden laut offiziellen Angaben mehr als 292.000 Stunden gemeinnützige Tätigkeiten geleistet.
Die Regelung sieht vor, dass Asylwerber monatlich zehn Stunden für das Gemeinwesen tätig werden müssen. Ausnahmen gelten für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder nachweisbaren Erkrankungen. Bei den durchgeführten Arbeiten handelt es sich vorwiegend um die Pflege kommunaler Grün- und Parkanlagen oder die Instandhaltung öffentlicher Sportflächen.
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Ministerielle Bewertung
Innenminister Gerhard Karner wertet die im Vorjahr implementierte Arbeitspflicht als Erfolg. „Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit von Asylwerbern ist Teil einer strengen und harten, aber gerechten Asylpolitik“, erklärte der Ressortchef. Ein Ministeriumssprecher unterstrich in diesem Zusammenhang den hohen Grad der Erfüllung dieser Verpflichtung durch die betroffenen Asylwerber.
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