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Wichtige Corona-Informationen für Autofahrer

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(FOTO: iStock)

Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen herrscht Ungewissheit über Rechte und Pflichten in einigen Lebensbereichen. Auch Autofahrer österreichweit fragen sich: Was darf ich und was nicht?

Die aktuellen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus sollen mindestens noch bis Ende des Monats anhalten. Viele steigen derzeit von den Öffis auf das Auto um, weil dies zurzeit sicherer scheint. Doch welche Pflichten und welche Rechte habe ich dort und wie sieht das eigentlich mit ablaufenden Dokumentenfristen aus?

Führerschein
Die Befristungen der Lenkberechtigung und ihr Gutachten sowie weitere Fristen diesbezüglich werden bis zum 31. Mai pausiert. Entziehungen und Probezeiten laufen weiterhin und werden nach ihrem regulären Ablauf, weitere Maßnahmen können später fortgesetzt oder nachgeholt werden. Jede Frist wird, nach der Wiederaufnahme des Betriebs, individuell errechnet werden, so berichtete auch „Heute.at“.

Da Fahrschulen ebenfalls geschlossen haben werden auch Prüfungen nicht stattfinden. Bestandene Abschnitte bleiben jedoch erhalten und sind gültig.

Pickerl
Wer im November oder Dezember eine Lochung hatte, der hat eine viermonatige Toleranzfrist, das gilt für Pkws, Motorräder, Anhänger und Traktoren. Bei einer von Lkws, Taxis, Rettungsfahrzeugen und Bussen im März oder April besteht keine Toleranzfrist.

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