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VERKEHR

Wichtige Corona-Informationen für Autofahrer

Ausflüge
Grundsätzlich darf jeder Ort innerhalb des Landes besucht werden, mit Ausnahme von quarantänisierten Gebieten. Es ist zwar auch erlaubt ins Grüne zu fahren und Ausflüge zu unternehmen, jedoch sollen beliebte Erholungsgebiete gemieden werden, um nicht Menschenmassen zu bilden.

Das Autofahren ist sowohl alleine als auch mit Personen erlaubt mit denen zusammen gewohnt wird. Zwar dürfen auch weitere Personen mitgeführt werden, dabei ist jedoch der Ein-Meter-Sicherheitsabstand einzuhalten.

Schutz
Eine Schutzmaske muss im Auto nicht getragen werden. Die Pflicht dazu besteht nur im Supermärkten und im bald auch im öffentlichen Verkehr. Wer dennoch eine tragen möchte, der sollte aufpassen, dass dadurch die Sicht nicht beeinträchtigt wird.

Bei einer Polizeikontrolle soll eine Schutzmaske angelegt werden und es sind weitere Anweisungen der Beamten zu befolgen. Auch muss der Startort, das Ziel und der Grund für die Fahrt genannt werden.