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LESERFRAGEN

Wie ihr trotz Sputnik V-Impfung in Serbien vorerst einen 3G-Nachweis erbringen könnt

(FOTO: Pink.rs)

Viele mit Wurzeln im ehemaligen Jugoslawien haben sich etwa in Serbien mit dem russischen oder chinesischen Vakzin impfen lassen. Doch diese Vakzinen wurden bisher nicht von der EMA zugelassen. Gelten diese also nicht als 3G-Nachweis? KOSMO hat nachgefragt.

Mit den Öffnungsschritten in Österreich, die seit gestern in Kraft sind, gelten auch die von der Regierung präsentierten 3G-Regeln – geimpft, getestet, genesen. Allerdings sind in der Bevölkerung rund um die Punkte „geimpft“ bzw. „genesen“ noch einige Fragen offen geblieben: So fragten sich etwa zahlreiche KOSMO-Leser, ob ihre Impfung aus Serbien mit dem Corona-Impfstoff Sputnik V oder Sinopharm ebenfalls gilt, bzw. ob man anstelle eines Impfnachweises auch einen Antikörpernachweis vorweisen könne, da bei der Vakzine ebenfalls Antikörper gegen das Coronavirus gebildet werden. KOSMO hat beim Gesundheitsministerium nachgefragt.

Bei der Pressekonferenz vom 10. Mai erläuterte die Bundesregierung die 3G-Regeln für das Betreten von Lokalen, Friseuren und Co. Allgemein gilt:

  • Getestet: Wohnzimmertests/Selbsttests (mit Video und QR-Code-Nachweis) gestatten für 24 Stunden den Zutritt, Antigen-Tests aus einer Teststraße oder Apotheke gelten 48 Stunden lang, ein Labor-PCR-Test 72 Stunden.
  • Geimpft: Ab 22 Tagen nach der ersten Impfstoffdosis braucht man keinen Test. Eine Impfung befreit nach der zweiten Teilimpfung neun Monate von Tests. Durch die EMA anerkannt sind derzeit die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Sputnik V ist vorerst nicht anerkannt.
  • Genesen: Corona-Genesene sind sechs Monate von Tests befreit, ebenfalls grünes Licht erhalten Personen, die einen positiven Antikörper-Test vorlegen können, der nicht älter als drei Monate ist.
KOSMO-Grafik (FOTOS: iStockphotos)

Doch zu den Punkten „Impfung“ und „Antikörpertests“ blieben bei unseren Lesern noch einige Fragen offen. Viele mit Wurzeln im ehemaligen Jugoslawien haben sich etwa in Serbien bereits mit dem russischen oder chinesischen Vakzin teil- bzw. vollimmunisiert. Diese Impfstoffe wurden jedoch bisher nicht von der EMA bzw. der Österreichischen Impfkommission zugelassen. Gelten diese also nicht als 3G-Nachweis? KOMSO hat beim zuständigen Gesundheitsministerium nachgefragt.

KOSMO: Uns ist bekannt, dass Sputnik V und Sinopharm nicht unter die Kategorie „Geimpft“ der 3 Gs fallen, da beide Impfstoffe von der EMA bzw. Österreichischen Impfkommission noch nicht zugelassen wurden. Liegen wir da richtig?
Daniel Böhm, Pressespreche im Gesundheits- und Sozialministerium: Der Impfstoff Sinopharm wurde bereits durch die WHO strukturiert begutachtet und bewertet. Hier ist eine Gültigkeit für die Einreise also gegeben. Beim Impfstoffkandidaten Sputnik V sieht es jedoch etwas anders aus: Dieser befindet sich derzeit in einem Rolling Review-Verfahren bei der EMA bzw. in der Beurteilung im WHO EUL/PQ Prozess. Dieser ist daher für eine Einreise aktuell nicht gültig.

Allerdings bemerkten auch einige KOSMO-Leser richtig, dass eine Impfung – ähnlich wie eine überstandene COVID-19-Erkrankung ebenfalls Antikörper im Körper bildet. Ist es also möglich, statt dem Impfnachweis einfach einen Antikörpernachweis zu erbringen und so nach Österreich einzureisen oder das Lieblingslokal zu besuchen? Rein theoretisch: Ja!

KOSMO: Durch eine Impfung bilden sich Antikörper. Kann man also anstatt des Impfnachweises einen Antikörpernachweis bringen, auch wenn man keine Bestätigung über eine Erkrankung hat, sondern die Antikörper aufgrund der Impfung im Körper gebildet wurden?
Daniel Böhm: Für die aktuelle Situation wurde die Möglichkeit geschaffen, für Genesene deren Erkrankung bereits länger als 6 Monate zurückliegt durch einen nachvollziehbaren Nachweis über neutralisierende Antikörper eine Verlängerung dieses Status zu ermöglichen, solange noch keine Impfmöglichkeit für Alle besteht. Ein gültiger und nachvollziehbarer Nachweis über neutralisierende Antikörper in deutscher oder englischer Sprache ist daher aktuell ebenfalls gültig.

Bedeutet konkret: Wer schon vor mehr als sechs Monaten am Coronavirus erkrankt ist, kann nun einen Antikörpernachweis durchführen lassen und so weitere 3 Monate ohne Testungen in die Gastronomie oder zum Friseur. Da jedoch der Antikörpertest nur das Vorhandensein von Antikörpern aufzeigt, und nicht, wodurch sie gebildet wurden, kann man diesen theoretisch auch machen lassen, wenn man sich mit einer noch nicht zugelassenen Vakzine geimpft hat. Diese Option wird jedoch nur begrenzt möglich sein – maximal, bis Alle die Möglichkeit erhalten haben, sich in Österreich impfen zu lassen.