Ab dem 1. Jänner 2025 gelten neue Bestimmungen für die Jahreskarten der Wiener Linien.
Künftig müssen Inhaber dieser Karten mindestens sieben Monate warten, bevor sie ohne Angabe von Gründen kündigen dürfen. Diese Anpassung dient dazu, die Bedingungen der Wiener Linien an das bestehende Klimaticket Österreich anzupassen. Bisher war es möglich, die Jahreskarte jederzeit gegen eine Gebühr von 22 Euro zu kündigen, unabhängig vom Kündigungsgrund.
Diese Regeländerung ist Teil eines größeren Umstrukturierungsprojekts. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu fördern und die Handhabung von Abonnements zu vereinheitlichen. Für viele bestehende Nutzerinnen und Nutzer der Wiener Linien bedeutet dies, dass sie eine längere Verbindlichkeit in Betracht ziehen müssen, bevor sie sich für ein Jahresabonnement entscheiden. Dies soll spontane Kündigungen reduzieren und den Planungszeitraum für die Verkehrsbetriebe verlängern.
Sonderregelungen und Rückgabeverfahren
Es gibt jedoch Ausnahmen von der neuen Regelung. Unter bestimmten Umständen ist eine frühere Kündigung ohne Strafgebühr weiterhin möglich. Dies gilt beispielsweise bei einem Umzug außerhalb Wiens, Eintritt in die Arbeitslosigkeit, Wegfall des Fremdzahlers oder im Todesfall der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers. Wird die Karte aus anderen Gründen vor Ablauf der sieben Monate gekündigt, muss sie zurückgegeben werden. Physische Karten müssen bis spätestens zum vierten Kalendertag des laufenden Monats entweder an einem Standort der Wiener Linien oder per Post zurückgesandt werden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Sollte dies nicht geschehen, wird der gesamte Monatsbeitrag fällig.
Diese Veränderungen zeigen den Versuch der Wiener Linien, nationale Standards zu erfüllen und ihren treuen Kunden mehr Verbindlichkeit und Planbarkeit zu bieten.
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