Ein Wiener musste keine schöne Erfahrung machen, nachdem er sein Klimaticket in der U-Bahn nicht sofort vorzeigen konnte. Ein Missgeschick, das ihm 50 Euro kostete.

Bereits am 15. August ereignete sich der Vorfall, als er mit der U6 in Richtung Floridsdorf unterwegs war. Eine Kontrolleurin forderte ihn auf, sein Ticket vorzuzeigen. Der Fahrgast, der viel Gepäck bei sich hatte, benötigte einige Minuten, um sein Ticket herauszusuchen. Zehn Tage später fand er eine Zahlungsaufforderung über 50 Euro in seinem Briefkasten.
Die Wiener Linien erklärten, dass während der Verzögerung möglicherweise ein anderer Fahrgast unkontrolliert aus dem Zug hätte aussteigen können. Laut den Beförderungsbestimmungen wird jede Handlung, die die Kontrollen und damit den Betriebsablauf behindert, mit einer Gebühr belegt.
Der Wiener legte gegen die Strafzahlung Einspruch ein. Dieser wurde jedoch abgelehnt, sodass er letztlich die Gebühr erstattete. Trotz der Zahlung hält er die Strafe für ungerechtfertigt: „Ein gültiges Ticket war vorhanden. Die Strafe erscheint mir nicht gerechtfertigt“, sagte er gegenüber der Zeitung „Heute“.
Wiener Linien nimmt Stellungnahme
Eine Sprecherin der Wiener Linien bestätigte, dass die Kontrolleurin im Rahmen der Beförderungsbedingungen handelte und auf entsprechende Paragraphen verwies. Nach einer erneuten Überprüfung des Falles bieten die Wiener Linien ihm jedoch eine Kulanzlösung an: die vollständige Rückerstattung der Gebühr. Dennoch betonten sie die Wichtigkeit, Tickets bei Aufforderung zeitnah vorzuzeigen, um den Betriebsablauf nicht zu stören.
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