Ein Gericht urteilt, eine Frau bekommt recht – und plötzlich steht eine jahrelange Praxis an Europas Grenzen auf dem Prüfstand.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die seit Jahren praktizierten stichprobenartigen Kontrollen an der Grenze zwischen Österreich und Deutschland nachträglich für rechtswidrig erklärt. Die Maßnahmen, die seit 2015 in Kraft sind und seither wiederholt verlängert wurden, seien rechtlich nicht hinreichend begründet gewesen – gemessen an den Vorgaben des Schengener Grenzkodex und der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Auslöser des Verfahrens war die Klage einer Frau, die im Laufe der Jahre 2022 und 2023 bei mehreren Fahrten mit Fernbus und Zug von der deutschen Bundespolizei kontrolliert worden war. Das Verwaltungsgericht München hatte die Klage zunächst abgewiesen – der Verwaltungsgerichtshof als Berufungsinstanz gab ihr nun jedoch statt. Praktische Auswirkungen auf die derzeit laufenden Grenzkontrollen hat das Urteil freilich nicht.
Fehlende Bedrohungslage
Die Richter befanden, dass die vom Bundesinnenministerium verfügten Verlängerungen der Kontrollen weder mit dem Schengener Grenzkodex noch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Einklang standen. Für jeden einzelnen Sechsmonatszeitraum hätte das Vorliegen einer neuen, ernsthaften Bedrohung nachgewiesen werden müssen. Die Begründungen des Ministeriums, die sich im Wesentlichen auf anhaltend hohe Sekundärmigration und überlastete Aufnahmekapazitäten stützten, genügten diesem Anspruch nicht.
Zusätzlich stellte das Gericht klar, dass sich Grenzkontrollen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch nicht mit Erwägungen der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder des Schutzes der inneren Sicherheit rechtfertigen lassen (Az. 10 BV 25.901). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der deutschen Bundesregierung steht der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen.
Vergleichbares Urteil
Die Klägerin hatte in den Jahren 2022 und 2023 ihren Wohnsitz in Wien und reiste regelmäßig zu ihrem früheren Wohnort nach München – dabei wurde sie mehrfach kontrolliert. Es ist nicht das erste Mal, dass der Verwaltungsgerichtshof in dieser Sache zu einem solchen Ergebnis gelangt: Bereits vor rund einem Jahr hatte das Gericht in einem vergleichbaren Fall geurteilt. Damals hatte ein Österreicher gegen eine Kontrolle im Juni 2022 in einem Zug in Bayern geklagt – und ebenfalls Recht bekommen.
Die Kontrollen an der österreichisch-deutschen Grenze bestehen seit 2015 und wurden seither immer wieder verlängert. Mit dem neuen Urteil wachsen die rechtlichen Zweifel an ihrer Grundlage weiter, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.