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ab 10. April

Strengere EU-Kontrollen: Längere Wartezeit bei Einreise

Strengere EU-Kontrollen: Längere Wartezeit bei Einreise
FOTO: iStock/RobertHoetink
5 Min. Lesezeit |

Ein neues EU-System verändert ab April die Einreise für Millionen Reisende – und bringt lange Wartezeiten mit sich.

Mit dem Entry/Exit System der Europäischen Union steht Reisenden in den kommenden Tagen eine spürbare Veränderung bevor. Das digitale Grenzkontrollsystem läuft seit dem 12. Oktober des vergangenen Jahres schrittweise in 29 europäischen Ländern an und soll ab dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb sein. Der klassische Einreisestempel im Reisepass hat damit ausgedient: Grenzübertritte werden künftig elektronisch erfasst, ebenso wie Einreiseverweigerungen für Kurzaufenthalte von Drittstaatsangehörigen. Zusätzlich werden biometrische Daten erhoben – darunter Lichtbilder und Fingerabdrücke – sowie die relevanten Angaben aus dem jeweiligen Reisedokument.

Das System verfolgt das Ziel, die europäischen Sicherheits- und Migrationskontrollen auf einen modernen Stand zu bringen, Kriminalität und Dokumentenmissbrauch zu erschweren sowie potenzielle Sicherheitsrisiken rascher zu identifizieren. Nach Angaben der Europäischen Kommission wurden seit dem Systemstart mehr als 24.000 Personen die Einreise verweigert – etwa weil ihre Dokumente abgelaufen oder gefälscht waren oder weil sie den Zweck ihrer Reise nicht hinreichend darlegen konnten. Mehr als 600 Personen wurden von den Behörden als Sicherheitsrisiko für Europa eingestuft.

Wer ist betroffen?

Erfasst werden durch das EES Staatsangehörige aus Nicht-EU- und Nicht-Schengen-Ländern, die für Kurzaufenthalte von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen- oder EU-Raum einreisen. Die Regelung betrifft sowohl britische Staatsangehörige als auch visumfreie Reisende – unabhängig davon, ob der Aufenthalt privaten oder beruflichen Zwecken dient. Auch Personen, die in der EU Immobilien besitzen, jedoch über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügen, unterliegen der Erfassungspflicht. Irland und Zypern sind hingegen vom EES ausgenommen und führen weiterhin manuelle Passkontrollen durch.

Bestimmte Personengruppen sind von der Registrierungspflicht ausdrücklich ausgenommen. Dazu zählen Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten sowie Personen, die im Besitz eines langfristigen Visums oder eines Aufenthaltstitels eines dieser Länder sind – ungeachtet ihrer Herkunft. Gleiches gilt für Familienangehörige von EU-Bürgern mit einer entsprechenden Aufenthaltskarte sowie für Grenzbewohner mit gültiger Grenzverkehrsgenehmigung. Auch Zugbegleitpersonal und Flugzeugbesatzungen im internationalen Verkehr sind ebenso ausgenommen wie Angehörige der Streitkräfte und deren Familien, sofern sie im Rahmen von Partnership for Peace oder für die NATO reisen. Für Kreuzfahrtpassagiere, deren Reise außerhalb des Schengen-Raums beginnt und endet, können bei Tagesausflügen ebenfalls Ausnahmen gelten. Staatsangehörige von Andorra, San Marino, der Vatikanstadt und Monaco sind vom EES-Verfahren ebenfalls nicht betroffen.

Ein biometrischer Reisepass ist für die Nutzung des EES keine zwingende Voraussetzung. Er wird lediglich dann benötigt, wenn Reisende die Selbstbedienungs-Terminals in Anspruch nehmen möchten, um den Registrierungs- und Einreiseprozess zu beschleunigen. Wer einen herkömmlichen Reisepass besitzt, muss sich für die Erstregistrierung an einen bemannten Schalter begeben und dort Foto sowie Fingerabdrücke hinterlegen. Diese biometrischen Daten werden drei Jahre lang im System gespeichert, was spätere Kontrollen erheblich vereinfacht. Eine Verweigerung der Datenabgabe hat die Einreiseverweigerung zur Folge. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Fingerabdruckpflicht ausgenommen, ein Lichtbild wird jedoch auch von ihnen aufgenommen. Eine Vorabregistrierung ist nicht erforderlich; die Erfassung erfolgt bei der Ankunft an der EU-Außengrenze, wobei der Ablauf davon abhängt, ob ein biometrischer oder ein Standard-Reisepass vorgelegt wird.

Wartezeiten & Tipps

Wer die Wartezeit an der Grenze reduzieren möchte, kann auf eine zusätzliche Option zurückgreifen. Die offizielle EU-Anwendung „Travel to Europe“ ermöglicht es Drittstaatsangehörigen, bis zu 72 Stunden vor der Ankunft ihr Lichtbild sowie die Passdaten vorab hochzuladen, was den Kontrollvorgang beschleunigen kann. Das persönliche Gespräch mit den Grenzbeamtinnen und -beamten wird durch die App jedoch nicht ersetzt. Derzeit steht die Anwendung nur in einzelnen Ländern wie Portugal und Schweden zur Verfügung; eine schrittweise Ausweitung auf weitere Staaten ist seitens der EU geplant.

Trotz der angekündigten Flexibilität im Umgang mit dem neuen System ist in den ersten Monaten des Vollbetriebs – insbesondere während der Sommersaison – mit merklichen Verzögerungen an Flughäfen zu rechnen. „Die Wartezeiten erreichen zu Spitzenzeiten regelmäßig bis zu zwei Stunden, einige Flughäfen berichten sogar von noch längeren Schlangen“, warnten der Flughafenverband ACI Europe und Airlines for Europe (A4E) in einer gemeinsamen Erklärung. Ein wesentlicher Grund für die zusätzliche Belastung: Seit dem 31. März müssen alle Reisenden aus Drittstaaten verpflichtend im EES erfasst werden. Bislang hatten die Grenzbehörden die Möglichkeit, die EES-Prozesse in Stoßzeiten vorübergehend auszusetzen – diese Option entfällt ab dem 10. April. Fluggästen wird daher empfohlen, rund eineinhalb bis zwei Stunden früher als bisher am Flughafen zu erscheinen, um die zusätzlichen Kontrollschritte einzuplanen. Mittelfristig dürften sich die Wartezeiten mit zunehmender Routine in den Abläufen wieder verkürzen.

Bis dahin fordern Flughafen- und Airline-Verbände die EU-Kommission weiterhin auf, den Grenzbehörden für die gesamte Sommersaison 2026 die Möglichkeit einzuräumen, das EES im Bedarfsfall teilweise oder vollständig auszusetzen.

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KO KOSMO-Redaktion
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