Ein überhitztes Handy, ein gültiges Ticket – und trotzdem 145 Euro Strafe. Eine Wienerin erlebt, wo Kulanz endet.
Eine kurze Kreislaufschwäche wurde für die 61-jährige Wienerin Eva K. zu einem kostspieligen Erlebnis.
An einem heißen Sommertag wollte Eva K. nach ihrer Physiotherapie mit den Wiener Linien nach Hause fahren. Um 16:37 Uhr erwarb sie an der Station Wien-Pilgramgasse ein Ticket über die WienMobil-App – doch ihr angeschlagener Kreislauf zwang sie, die Weiterfahrt zunächst zu verschieben. Als sie schließlich an der Station Wien-Kagran umstieg und dort einer Ticketkontrolle unterzogen wurde, war ihr Handy durch die Hitze überhitzt und hatte sich abgeschaltet.
Der leere Akku machte es ihr unmöglich, den Fahrschein vorzuzeigen. Obwohl sie den Kauf des Tickets nachweisen konnte, verhängten die Kontrolleurinnen eine Strafe von 145 Euro – mit der Begründung, die Fahrt sei zu spät nach dem Ticketkauf angetreten worden.
Tickets und Regeln
Das Onlineticket „1 Fahrt Wien“ der Wiener Linien ist zwar für eine Dauer von bis zu 80 Minuten gültig, muss jedoch unmittelbar nach dem Kauf und ohne Unterbrechung genutzt werden. Eine Sprecherin des Unternehmens hielt dazu fest: „Entscheidend ist, dass die Fahrt nach dem Ticketkauf ohne Verzögerung angetreten wird.“ Da Eva K. die Fahrt erst 42 Minuten nach dem Ticketkauf antrat, galt dies als Regelverstoß – eine Möglichkeit, der Strafe zu entgehen, bestand zunächst nicht.
Reaktion auf die Strafe
Eva K. wandte sich daraufhin an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF), die in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren eine Reduktion der Strafe auf 70 Euro erwirken konnte. Das Schlichtungsverfahren der APF ist für Fahrgäste kostenlos und wird auf schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen eröffnet. Zufrieden zeigte sich Eva K. damit dennoch nicht: „Ich finde diese Behandlung alles andere als menschlich und sympathisch.“ Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, nahm sie das reduzierte Angebot schließlich an.