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STUDIENBERECHTIGUNG

WKO: Lehrabsolventen sollen einfacher zum Studium kommen

(FOTO: iStock/ kzenon)

Die Wirtschaftskammer Wien will den Lehrabschluss als Studienberechtigung anerkennen. Dies würde den Übergang in die Hochschulbildung erleichtern.

Die Anerkennung des Lehrabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung würde den Lehrabsolventen die weitere Spezialisierung ermöglichen. Beispielsweise erhielten sie dann Zugang zu relevanten Fächern, die eine direkte Fortsetzung ihres bisherigen Ausbildungsweges darstellen. Eine Ausbildung zum Metalltechniker mit Schwerpunkt Maschinenbau berechtigt dann zum Studium des Maschinenbaus an einer Technischen Hochschule. Auch ein ausgebildeter Informatiker mit Schwerpunkt Wirtschaftsingenieurwesen wäre somit zum Studium der Technischen Informatik mit dem Lehrabschluss berechtigt.

Die Wirtschaftskammer Wien verlangt daher die Anerkennung von Lehrabschlüssen als Hochschulzugangsberechtigung. Die Anerkennung würde laut WKO den Zugang zu facheinschlägigen Studien erhöhen. Die Hochschulbildung ist eine höhere Bildung, die auf die Sekundarschule folgt und auf eine höhere berufliche Position vorbereitet. Der Ausbildungsweg wäre laut WKO mit der Option auf ein anschließendes Studium in einem Studienfach aufgewertet.

Lehrausbildung mit eingeschränkten Weiterbildungsmöglichkeiten ist abschreckend

„Ein gravierender Nachteil für den Bildungsweg Lehre, der viele Jugendliche dazu bewegt, sich eher für den schulischen Weg mit Maturaabschluss zu entscheiden – selbst dann, wenn ihre Stärken im praktischen Tun liegen und sie in einer Lehre am richtigen Platz wären“ erklärte der Präsident der Wirtschaftskammer Wien, Walter Ruck.

Der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nach einem Praktikum ist mit einem gewissen (Zeit-)Aufwand verbunden. Zunächst müssen Sie die Matura haben, entweder gleichzeitig mit Ihrer Lehre (Berufsmatura) oder nach dem Lehrabschluss. Als zusätzliche Option kann für den Zugang zur Hochschule eine Studienberechtigungsprüfung abgelegt werden.

Gesetzesänderungen blockieren Chancen

Eine weiterer Weg war zur Hochschulbildung offen, und zwar der Besuch eines Akademischen Lehrgangs zur beruflichen Weiterbildung, wonach der Master-Abschluss (z.B. Berufsakademien des WIFI Wien) folgte. Jedoch wird dies ab September 2023 nicht mehr möglich sein, da es zu einer Gesetzesänderung kam.

„Angesichts des massiven Fachkräftemangels muss alles getan werden, um die Lehre so aufzuwerten, dass sie von den Nachwuchsgenerationen als gleichwertiger und attraktiver Bildungsweg wahrgenommen wird. Die eingeschränkte Hochschulreife im Lehrabschlusszeugnis wäre dafür ein wichtiger Schritt, der zu einer höheren Qualifikation der Fachkräfte und letztlich zu mehr Studenten und Absolventen in den gefragten MINT-Sparten führen würde“, appellierte Ruck.