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MEIN RECHT

Wohnen muss leistbar sein – weg mit den Befristungen!

Wohnen muss leistbar sein – weg mit den Befristungen!
FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Mieter:innen kommen immer mehr unter Druck. Befristungen machen Wohnen unsicher, treiben Preise an und entrechten Mieter:innen.

Herr B. unterschrieb einen befristeten Mietvertrag für eine Altbauwohnung im 16. Bezirk, der im August 2014 startete. Der Vertrag lief 3,5 Jahre und wurde zweimal verlängert – jeweils um drei Jahre. Anfang 2024 endete sein Mietverhältnis. Herr B. wollte wissen, ob seine Miete überhöht ist und wandte sich an den AK Altbau-Mietencheck zur Überprüfung. Ergebnis: sein Rückforderungsanspruch satte 42.100 Euro, plus Zinsen fast 50.000 Euro. Das Verfahren läuft.

Wohnwahnsinn Befristungen

„Befristete Mietverträge sind ein Massenphänomen, das ist System“, sagt Thomas Ritt, Leiter der Abteilung Kommunalpolitik und Wohnen. „Drei von vier neuen Mietverträgen am privaten Mietmarkt in Österreich sind befristet, bei den bestehenden sogar schon jeder zweite.“ Mieter:innen mit Befristung in privaten Altbaumietshäusern zahlen über 160 Millionen Euro im Jahr zu viel. Private Vermieter:innen schlagen durchschnittlich 30 Prozent unrechtmäßig auf die Miete drauf. Das hat die AK aufgrund des Mikrozensus der Statistik Austria neu berechnet. „Befristungen machen Wohnen teuer, unsicher, entrechten Mieter:innen und machen sie erpressbar“, so Ritt. „Wer seine Rechte einfordert, riskiert, aus der Wohnung geworfen zu werden. Die Menschen haben keine Planungssicherheit, Umzüge reißen soziale Netze auseinander.“

„Befristungen machen Wohnen teuer, unsicher und setzen Mieter:innen unter Druck.“
Thomas Ritt, Leiter der Abteilung Kommunalpolitik und Wohnen.
FOTO: zVg.


Darf’s ein bisserl mehr sein?

Vermieter:innen kassieren oft auch beliebige Zuschläge von 50 bis 200 Prozent des Richtwerts (Berechnungsgrundlage für den Hauptmietzins). Und sie müssen das nicht einmal begründen. Ritt: „Es ist inakzeptabel, dass in Gegenden, wo davor kein Lagezuschlag verlangt wurde, plötzlich einer kassiert wird. Und das nur, weil etwa eine neue U-Bahn kommt. Das sind Leistungen steuerfinanzierter öffentlicher Infrastruktur.“ Zudem können befristete Mietverträge beliebig oft abgeschlossen werden. Nur die Laufzeit oder Verlängerung muss derzeit mindestens drei Jahre sein.

TIPPS

In Österreich sind drei von vier neuen privaten Mietverträgen befristet. Jeder zweite bestehende Mietvertrag ist ebenfalls zeitlich begrenzt.

  • Ihr Mietvertrag endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragszeit. Der:die Vermieter:in kann nach Ablauf der Vertragsdauer die Rückgabe der Wohnung verlangen, er:sie muss den Vertrag nicht verlängern.
  • Eine Befristung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Der Mietvertrag muss auf mindestens drei Jahre befristet werden. Eine längere Laufzeit ist freilich möglich – es gibt hier keine Obergrenze.
  • Sie können Ihren Vertrag auch vor Ablauf der vereinbarten Zeit kündigen. Das geht frühestens nach einem Jahr, unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten. Will der:die Vermieter:in den befristeten Vertrag vorzeitig beenden, muss er: sie vor Gericht gehen.

AK für faire Mieten

  • Modernes Mietrecht: klare Mietobergrenzen auch für den privaten Bereich, Zu- und Abschläge auflisten.
  • Stopp dem Mietwucher: Mietwucher ist straffrei. Wird ein:e Vermieter:in erwischt, muss er:sie nur seine:ihre „Beute“ zurückgeben. Im Mietrecht müssen saftige Geld- bis hin zu Haftstrafen geregelt werden.
  • Aus für Befristungen für große Immo-Gesellschaften und Vermietungsunternehmen.
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KO KOSMO-Redaktion
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