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Zuverdienst für Pensionen & Arbeitslose: Diese Regeln ändern alles!

Zuverdienst für Pensionen & Arbeitslose: Diese Regeln ändern alles!
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Zuverdienstmöglichkeiten für Pensionisten und Arbeitslose: Änderungen durch die neue Regierung stehen bevor. Während Ruheständler ab 2026 profitieren, müssen Arbeitslose mit strikteren Regelungen rechnen.

Die neue österreichische Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS beabsichtigt, grundlegende Veränderungen bei den Zuverdienstmöglichkeiten einzuführen. Diese Modifikationen wirken sich sowohl auf Personen aus, die AMS-Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, als auch auf die Gruppe der PensionistInnen im Land. In Übereinstimmung mit früheren Vereinbarungen zwischen FPÖ und ÖVP während der Koalitionsverhandlungen verfolgt auch das aktuelle Dreierbündnis das Ziel einer finanziellen Entlastung für RuheständlerInnen mit Zusatzeinkommen zur Alterspension.

Vorgesehen ist hierbei die Befreiung von Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen sowie eine pauschale Besteuerung des Zuverdienstes in Höhe von 25 Prozent. Die Implementierung dieser Entlastungsmaßnahmen soll ab dem Jahr 2026 erfolgen.

Pensions-Zuverdienst

Diese Neuregulierung würde konkret bedeuten: Bei einer monatlichen Nebenbeschäftigung mit 500 Euro Verdienst wären lediglich 125 Euro als pauschale Steuerabgabe zu entrichten – netto verblieben somit 375 Euro. Dieses im Regierungsprogramm als „Arbeiten im Alter“-Modell bezeichnete Vorhaben ist für 2026 mit einem Finanzvolumen von 300 Millionen Euro hinterlegt, für 2027 steigt dieser Betrag auf 470 Millionen Euro.

Zusätzlich existiert für PensionsbezieherInnen noch bis Ende 2025 eine temporäre Sonderregelung: Wer während des Ruhestands zusätzlich erwerbstätig ist, kann monatlich bis zu 112,98 Euro mehr erhalten. Im Detail übernimmt der Bund jenen Beitragsanteil, der in der Pensionsversicherung auf die versicherte Pension entfällt – konkret bis zu 10,25 Prozent der doppelten Geringfügigkeitsgrenze.

Dies entspricht einer jährlichen zusätzlichen Entlastung von maximal 1.355 Euro, da die Sonderzahlungen weiterhin nach dem bisherigen System abgerechnet werden.

AMS-Regelungen

Wie Finanz.at in früheren Beiträgen bereits dargelegt hat, verkündet die Bundesregierung nach ihrer Klausurtagung nun definitiv das Ende der Zuverdienstmöglichkeiten während der Arbeitslosigkeit – mit wenigen Ausnahmeregelungen. Bereits im Kapitel „Arbeitsmarkt“ des Regierungsprogramms wurde festgehalten, dass zwar „bestehender Zuverdienst fortgesetzt werden kann“.

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Die Neuaufnahme einer geringfügigen Beschäftigung soll jedoch künftig nur noch zeitlich begrenzt für sechs Monate im Fall von Langzeitarbeitslosigkeit möglich sein, wobei bestimmte „Ausnahmeregelungen“ vorgesehen sind. Damit will die Regierung verhindern,

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