Millionenschäden durch Sozialbetrug erschüttern Österreich. Während Behörden Einzelpersonen effektiv verfolgen, nutzen Unternehmen raffinierte Systeme mit kaum Konsequenzen.
Sozialbetrug entwickelt sich zu einem immer gravierenderen Problem in Österreich. Nicht nur Einzelpersonen, sondern zunehmend auch Unternehmen finden ausgeklügelte Methoden, um Sozialleistungen zu missbrauchen – mit alarmierenden finanziellen Folgen. Die jüngsten Zahlen verdeutlichen das Ausmaß: Seit 2018 verursachten allein Privatpersonen einen Schaden von 135 Millionen Euro, wobei im vergangenen Jahr 4.900 Betrugsfälle aufgedeckt wurden.
Bei insgesamt 5.007 Tatverdächtigen im Jahr 2024 belief sich der Schaden durch Privatpersonen-Betrug auf 23,36 Millionen Euro – die staatlichen Behörden weisen dabei eine Aufklärungsquote von konstant über 99 Prozent auf.
Die Finanzpolizei beziffert den jährlichen Schaden durch unternehmerischen Sozialbetrug in der Baubranche auf 350 Millionen Euro. Besonders problematisch: Firmen, die ihre Mitarbeiter zeitweise beim AMS als arbeitslos melden, verursachen jährlich ein Defizit von 700 Millionen Euro in der Arbeitslosenversicherung.
Um Unternehmensbetrug wirksamer zu bekämpfen, führte die Finanzpolizei 2024 insgesamt 1.236 Unternehmenskontrollen durch und beantragte Geldstrafen in Höhe von rund 4,4 Millionen Euro. Die Kontrollen konzentrieren sich nicht nur auf Bau und Baunebengewerbe, sondern verstärkt auch auf Transport, Gastronomie und Zustelldienste.
Als Reaktion auf die zunehmend raffinierteren Umgehungsstrategien hat die Arbeiterkammer Wien Ende 2023 eine spezialisierte Stabstelle eingerichtet. Diese verfolgt systematisch Fälle von Sozialbetrug durch Unternehmen. Mit Stichtag 31. August bearbeitete die Einheit im Jahr 2025 bereits 105 Fälle. Allein die AK Wien reichte in diesem Zeitraum 50 Anzeigen wegen Unterentlohnung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ein, die 476 Arbeitnehmer betreffen.
Der Gesamtwert der offenen Ansprüche übersteigt 3 Millionen Euro – eine Summe, die bereits jetzt das Doppelte des Vorjahreswertes erreicht.
Betrügerische Firmennetzwerke
Ein aktueller Schwerpunkt der Stabstelle liegt auf einem Firmennetzwerk in der Immobilienbranche, das über Jahre durch zweifelhafte Praktiken auffiel: Mehr als hundert Beschäftigte erhielten keinen angemessenen Lohn, während Abgaben an ÖGK, Finanzamt und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse nicht ordnungsgemäß entrichtet wurden. Gegen zentrale Akteure laufen Verfahren wegen betrügerischer Krida.
Einer der Hauptbeteiligten, Lukas N., fungiert derzeit als Geschäftsführer in elf Unternehmen, wovon neun im Firmenbuch als insolvent oder als Scheinunternehmen markiert sind. In 47 weiteren Firmen, in denen er früher als Geschäftsführer tätig war, wurde seine Position inzwischen gelöscht – fast die Hälfte dieser Unternehmen sind ebenfalls insolvent oder als Scheinfirmen klassifiziert.
Die betroffenen Arbeitnehmer wurden mehrfach zwischen verschiedenen Gesellschaften hin- und hergemeldet, um Lohnzahlungen zu vermeiden. Trotz des bereits 2023 aktenkundigen Verdachts auf systematischen Betrug können dieselben Personen legal weiterhin als Geschäftsführer agieren und Mitarbeiter einstellen.
Konkrete Betrugsfälle
Ein weiterer Fall betrifft eine Bau GmbH, über die im Juli 2025 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Die AK Wien stellte für 114 Beschäftigte Insolvenzanträge in Höhe mehrerer hunderttausend Euro. Kurz nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse setzten viele Arbeiter ihre Tätigkeit auf denselben Baustellen fort – nun jedoch für eine neu gegründete GmbH mit identischer Adresse, gleichen Eigentümern und Geschäftsführern.
Selbst der Firmenname wurde kaum verändert: Aus der „Hanni-Bau GmbH“ wurde die „Nanni-Bau GmbH“ (Name aufgrund laufender Verfahren geändert).
„Die Fälle, mit denen Arbeitnehmer zu uns kommen, sind längst keine einfachen Standardprobleme mehr, sondern werden immer komplexer“, sagte Ludwig Dvorak, Bereichsleiter für arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz in der AK Wien, bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. Innenminister Karner geht bei Sozialleistungsbetrug von 23 Millionen Euro Schaden im Jahr 2024 aus und ist stolz auf seine Aufklärungsquote von 99,5 Prozent.
„Hätten wir diese Aufklärungsquote auch bei Sozialleistungsbetrug durch Unternehmen, wäre das Budget saniert“, so Dvorak.
AK-Arbeitsrechtsexpertin Andrea Ebner-Pfeifer fügte hinzu: „Unterentlohnung ist kein Betriebsunfall, es ist ein Geschäftsmodell – und zwar eines, das auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer funktioniert.“ Wir wären in der AK-Arbeitsrechtsberatung froh, wenn sich Unternehmen an geltende Gesetze halten würden.
Haftung des Erstauftraggebers für Löhne, Haftung des Auftraggebers für Sozialversicherungsbeiträge, höhere Strafen bei Lohn- und Sozialdumping, mehr Kontrollen, mehr Schutz vor Scheinselbständigkeit, „Duplum“, kein Verfall von Ansprüchen während des laufenden Arbeitsverhältnisses, „Cooling-Off-Phase“ bei zweifelhafter Geschäftstätigkeit.