115 Euro, ein Versprechen – und ein Liegeplatz zwischen Badegästen. Ein Stammgast erlebt, wie Luxus zur Kulisse wird.
Tomislav Pavleka ist seit Jahren Stammgast im Yachthafen Martinis Marchi in Maslinica auf der Insel Solta. Für seinen zehn Meter langen Kutter bezahlte der erfahrene Segler 115 Euro – und erwartete dafür das, was ihm versprochen worden war: einen gesicherten Liegeplatz mit Strom, Wasseranschluss und der nötigen Ruhe. Was er vorfand, war ein Platz am Außensteg, der direkt an den Strand grenzt und eigentlich für größere Schiffe vorgesehen ist.
Pavleka wandte sich noch am Tag seiner Ankunft an den Hafen: „Ich habe ihnen gleich nach meiner Ankunft geschrieben. Ich bin seit Jahren Gast in ihrem Yachthafen, weil er so schön ist, aber es scheint, als hätten sie sich in ihrer Profitgier verloren.“
Versprechen vs. Realität
Auf der Website des Yachthafens Martinis Marchi wird mit modernen Liegeplätzen für bis zu 50 Boote geworben – Luxus, Privatsphäre, Sicherheit und ein hoher Servicestandard werden als zentrale Qualitätsmerkmale hervorgehoben. Die Realität sieht laut Pavleka anders aus: Unmittelbar neben den festgemachten Motorbooten tummeln sich Kinder und Erwachsene im Wasser, was mit den beworbenen Sicherheitsversprechen kaum vereinbar sei.
Hafenmeister Ivan Kuret bestätigte, dass Pavleka einen Außenliegeplatz gebucht hatte und mit der Situation unzufrieden war – ihm sei daraufhin eine Rückerstattung angeboten worden. Den Badebetrieb am angrenzenden Strand bezeichnete Kuret als langjährige Praxis, auch wenn dieser offiziell verboten sei. „Wir haben ein Schild mit der Aufschrift ‚Schwimmen verboten‘ aufgestellt, aber wie sollen wir die Leute vertreiben?“, sagte er.
Rechtliche Grauzone
Dabei ist in Kroatien die gleichzeitige Nutzung von Hafen- und Badebereichen ohne vorgeschriebenen Sicherheitsabstand gesetzlich untersagt. Die Schifffahrtssicherheitsverordnung schreibt vor, dass Schiffe und Yachten ab 30 Metern Länge einen Mindestabstand von 300 Metern zu ausgewiesenen Badebereichen einhalten müssen. Nach kroatischem Recht dürfen Wasserfahrzeuge mit einer Länge von 30 Metern oder mehr der Umzäunung eines geregelten Badebereichs nicht näher als 300 Meter kommen. Da am äußeren Wellenbrecher des Hafens Megayachten mit einer Länge von bis zu 80 Metern anlegen, ist die Einrichtung eines offiziellen Strandes in unmittelbarer Nähe rechtlich schlicht nicht zulässig.
Entlang der Adria ist das Phänomen sogenannter „wilder“ oder „natürlicher“ Badestellen dennoch weit verbreitet. Liegt ein zugängliches Ufer oder ein Strandabschnitt direkt neben einem Wellenbrecher, wird er faktisch als Strand genutzt – ungeachtet der rechtlichen Lage. Der Konzessionär des Yachthafens hat zwar das Recht, Badegäste darauf hinzuweisen, dass sie sich in einer Manövrierzone befinden, und sie zum Verlassen aufzufordern, eine verbindliche Handhabe besteht jedoch kaum.
Die geltenden Vorschriften für die Küstenschifffahrt erlauben motorisierten Fahrzeugen in einer Zone bis zu 150 Metern eine Höchstgeschwindigkeit von fünf Knoten. Diese Regelung gilt allerdings ausschließlich für das Passieren und das Ansteuern eines Liegeplatzes – nicht für eine dauerhafte Koexistenz von Booten und Badegästen am selben Ort.
Hafenmeister Kuret sieht darin offenbar kein Problem: „Wir sind ausgebucht. Und das stört mich überhaupt nicht.“