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Terrorverdacht

16-jähriger Lehrling teilt IS-Propaganda – dann kommt der Staatsschutz

16-jähriger Lehrling teilt IS-Propaganda – dann kommt der Staatsschutz
Symbolbild Foto: iStock, KI Generiert
2 Min. Lesezeit |

Ein 16-jähriger Lehrling aus dem Bezirk Baden ist wegen der Verbreitung von IS-Propaganda in den Fokus des Staatsschutzes geraten. Der Jugendliche war zuvor zum Islam konvertiert und hatte in der Folge extremistisches Material online geteilt. Die Behörden konfrontierten ihn schließlich in seiner Berufsschule mit den Vorwürfen.

Dem Vernehmen nach soll der Islamische Staat im Umfeld des Burschen eine gewisse Popularität genossen haben – wobei er die betreffenden Personen ausschließlich über soziale Medien kannte und selbst lediglich ein einziges Mal eine Moschee aufgesucht hatte.

Verhandlung in Wiener Neustadt

Wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung musste sich der Jugendliche vor dem Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. Der Strafrahmen für dieses Delikt beträgt bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug. Entsprechend zerknirscht trat der Bursch bei der Verhandlung auf.

Wie der „Kurier“ berichtet, äußerte der 16-Jährige, der von seiner weinenden Mutter begleitet wurde: „Wenn ich gewusst hätte, was das für Auswirkungen hat, wäre ich niemals zum Islam konvertiert.“ Bei den verbreiteten Inhalten soll es sich um besonders schwerwiegendes Material gehandelt haben.

Konkret waren darunter Aufnahmen, die „radikal-islamistische Umtriebe bis hin zum terroristisch motivierten Massenmord glorifizierten“. Darüber hinaus hatte sich der Jugendliche selbst als IS-Kämpfer inszeniert – nach eigenen Angaben vor Gericht, um Zugehörigkeit zu demonstrieren.

Strafmildernde Umstände

Mittlerweile möchte er mit dem Islam in keiner Weise mehr in Verbindung gebracht werden. Vor Gericht schilderte er, dass er sich habe mitreißen lassen und einfach mitgemacht habe. Auch sein Verteidiger betonte, der 16-Jährige sei einer „fehlgeleiteten Ideologie aufgesessen“.

Ein zuständiger Beamter schilderte, dass der Jugendliche durchgehend kooperativ und geständig gewesen sei und beim Vorhalt der Vorwürfe „zusammengebrochen“ sei. Diese Umstände wurden offenbar strafmildernd berücksichtigt. Das Gericht verhängte schließlich eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die nicht im Strafregister des Jugendlichen aufscheint.

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KO KOSMO-Redaktion
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