In einer Reihe von Verbrechen hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten Anklage gegen einen 20-jährigen Österreicher erhoben. Der junge Mann wird beschuldigt, zwischen Mai und Juni 2023 mindestens 21 Frauen missbraucht und belästigt zu haben. Die Anklageschrift, die bereits rechtskräftig ist, umfasst unter anderem zwei Fälle von Vergewaltigung.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 20-Jährigen eine Vielzahl von Vergehen vor. Neben einer vollendeten und einer versuchten Vergewaltigung wird ihm ein weiterer versuchter Übergriff zur Last gelegt. Zudem soll er sich in mehreren Fällen der sexuellen Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Handlungen schuldig gemacht haben. Die Taten sollen vorwiegend in den Wiener Bezirken Wieden und Margareten stattgefunden haben, sowohl bei Tageslicht als auch in der Dunkelheit. Die Opfer waren Frauen im Alter von 17 bis 33 Jahren.
Psychiatrische Beurteilung
Laut einem psychiatrisch-neurologischen Gutachten, das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde, leidet der Angeklagte an einer Sexualpräferenzstörung in Form von zwanghaftem Berühren. Diese Störung begründet jedoch keine Zurechnungsunfähigkeit im Sinne des Paragrafen 11 StGB, so Staatsanwaltschaftssprecher Leopold Bien. Daher kommt eine Unterbringung in einem forensisch therapeutischen Zentrum nach Paragraf 21 Absatz 2 StGB nicht in Frage. Der Angeklagte bleibt somit im regulären Strafvollzug.
Festnahme und weitere Opfer
Die Festnahme des jungen Mannes erfolgte am 30. Juni in Margareten. Im Anschluss veröffentlichte die Landespolizeidirektion ein Foto des Verdächtigen und rief weitere mögliche Opfer auf, sich zu melden. Insgesamt gaben 21 Frauen an, von dem Angeklagten belästigt oder missbraucht worden zu sein.
Befangenheitsbedenken
Aufgrund eines persönlichen Naheverhältnisses einer Justizbediensteten zu einem der Opfer wurden die Ermittlungen von der Wiener Staatsanwaltschaft an die St. Pöltner Anklagebehörde abgetreten. Um den Anschein einer Befangenheit zu vermeiden, wurde das Hauptverfahren von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien an das Landesgericht St. Pölten übertragen. Ein Prozesstermin steht noch aus.
Massenschlägerei und Messerstich: Eskalation am Reumannplatz
Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Sollte das Landesgericht St. Pölten den Angeklagten verurteilen, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Die Wiener Polizei ersucht weitere Betroffene, sich beim Landeskriminalamt Wien unter der Telefonnummer 01 / 31310 Durchwahl 33800 zu wenden.
Quelle: Foto Fahndung – LPD Wien
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