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PINZGAU

30-Jährige getötet: Mordprozess gegen Ehemann

JUSTIZGEBAEUDE
(FOTO: APA)

Am Landesgericht Salzburg hat am Mittwoch ein zweitägiger Prozess gegen einen 42-Jährigen wegen des Vorwurfs des Mordes begonnen. Der Gastronom soll am 13. Mai 2022 in seinem Gasthaus im Pinzgau seine 30-jährige Frau, die von ihm getrennt lebte, aus Eifersucht gewürgt und mit drei Messerstichen getötet haben. Er stellte sich einen Tag später der Polizei und legte ein Tatsachengeständnis ab.

Das Paar führte mehrere Gastronomiebetriebe, hatte sich aber im Jänner 2022 getrennt. Laut Staatsanwaltschaft hat der Ehemann die Tat geplant. Gegen ihn bestand bereits ein Betretungs- und Annäherungsverbot, dessen Antrag die 30-Jährige aber am Tag vor der Tat zurückzog, nachdem ihr der Mann mitgeteilt hatte, dass er eine neue Beziehung eingegangen sei.

Am nächsten Tag überredete er seine Noch-Frau, in eines der von ihm gepachteten Gasthäuser zu kommen. Dort entstand eine heftige Auseinandersetzung, bei der die 30-Jährige getötet wurde. Als Tatmotiv nannte der Ehemann vor der Polizei Beleidigungen und Kränkungen durch seine Frau.

Als Gründe für die Trennung des Paares führte die Staatsanwaltschaft in der Anklage unter anderem berufliche Überlastung, einen unerfüllten Wunsch nach einem zweiten Kind – die gemeinsame Tochter ist sieben Jahre alt – und „massive Eifersucht“ an. „Besitzergreifendes Verhalten“ und „steigernde Aggression“ des Mannes hätten dann dazu geführt, dass die 30-Jährige Anzeige erstattete und seither ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung, beharrlicher Verfolgung und gefährlicher Drohung anhängig war. Außerdem wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen ihn ausgesprochen.

Nachdem die Frau den Antrag am 12. Mai zurückgezogen hatte, kam es einen Tag darauf zur tödlichen Auseinandersetzung. Das Opfer starb an Verblutung. Der Ehemann verließ das Wirtshaus und versteckte sich. Seine Mutter fand wenig später die tote Schwiegertochter.

Am Folgetag stellte sich der Angeklagte. Vor der Polizei gestand er die Tat grundsätzlich und nannte als Motiv Beleidigungen und Kränkungen durch seine Frau. Eine Gerichtssachverständige stellte fest, dass beim Angeklagten die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, zwar beeinträchtigt, aber nicht aufgehoben gewesen sei.

Der Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Franz Essl, hatte im Vorfeld des Prozesses gegenüber der APA erklärt, dass es sich aus seiner Sicht nicht um eine vorsätzliche Tötung, also Mord handle. Es habe sich ein Kampf entwickelt, der „mit Totschlag endete“, so Essl. Auch er verwies auf die eingeschränkte „Handlungs- und damit Zurechnungsfähigkeit“ seines Mandanten.

Als zweiter Prozesstag wurde der morgige Donnerstag anberaumt.

(APA)