Ein Bericht des Bundesrechnungshofs rügt den „NÖ Covid-Hilfsfonds“. Wenn klare Richtlinien fehlen, droht Missbrauch. Die Landesregierung verteidigt die umstrittenen Auszahlungen.
Der Bundesrechnungshof hat in einem kürzlich veröffentlichten Bericht den „NÖ Covid-Hilfsfonds für Corona-Folgen“ in Niederösterreich scharf kritisiert. Hauptkritikpunkte sind das Fehlen einer klaren Bedarfsanalyse für die Dotationssumme von 31,3 Millionen Euro sowie unklare Förderrichtlinien, die viel Interpretationsspielraum lassen. Besonders die Rückerstattung von Verwaltungsstrafen wird als „rechtsstaatlich bedenklich“ eingestuft.
Nicht beanspruchte Gelder
Im Jahr 2023 wurde der Fonds von der schwarz-blauen Landesregierung ins Leben gerufen. Bislang wurden 4,135 Millionen Euro ausgezahlt, wobei Anträge bis Ende Februar eingereicht werden konnten und die Auszahlungen bis September laufen sollen, wie der freiheitliche Landesrat Christoph Luisser mitteilte. Nicht beanspruchte Gelder sollen laut Landesvize Udo Landbauer ins Landesbudget zurückfließen.
Höhe des Fonds
Der Rechnungshof bemängelt, dass die Höhe des Fonds ohne nachvollziehbare Grundlage festgelegt wurde und der tatsächliche Förderbedarf nicht ermittelt wurde. Begriffe wie „Impfbeeinträchtigung“ und „sonstige erforderliche Unterstützungen“ seien nicht ausreichend definiert, was zu Unklarheiten bei der Abwicklung führte. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die fehlenden Anforderungen bei Vereinsprojekten. Weder inhaltliche Schwerpunkte noch die zu erreichende Personenzahl wurden festgelegt. Dadurch wurden Förderungen für Veranstaltungen genehmigt, die in der Öffentlichkeit stark kritisiert wurden, insbesondere solche mit Anträgen von Vereinen des Corona-Leugners Martin Rutter. Obwohl maximal drei Projekte pro Verein gefördert werden sollten, wurden fünf Anträge von fast identischen Vereinen desselben Obmanns mit gleichen Projektbeschreibungen bewilligt. Da keine Rechnungen eingereicht wurden, erfolgte keine Auszahlung.
Verantwortlichkeiten klar definieren
Der Rechnungshof empfiehlt, die Verantwortlichkeiten bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen klar zu definieren und den Entscheidungsprozess zu dokumentieren. Unklar sei, ob die Prüfung durch die Fachabteilung oder das Büro des Landesrats erfolgte.
Bereits Anfang des Jahres hatte die SPÖ Niederösterreich basierend auf dem noch unveröffentlichten Bericht Kritik geübt, die von der FPÖ zurückgewiesen wurde. Landesrat Luisser verteidigte den Fonds und betonte, dass der Bericht zeige, dass man den Menschen gegenüber Wort gehalten habe. Er kritisierte die Corona-Politik der Bundesregierung scharf und hob die Bedeutung des Fonds als Zeichen der Gerechtigkeit hervor. Er bezeichnete die Maßnahmen der Regierung als „komplett falsch“.
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Rückerstattung der Strafen
Der Rechnungshof überprüfte den Zeitraum von März 2023 bis Ende Mai 2024. Bis zum 31. Mai des Vorjahres wurden 156.736 Euro über den Fördertatbestand „Covid-19-Strafgelder“ ausgezahlt. Juristen warnten vor einer „problematischen Signalwirkung“ für die Akzeptanz von Rechtsvorschriften in künftigen Krisen. Der Verfassungsgerichtshof hatte einige Pandemie-Bestimmungen als verfassungs- bzw. gesetzwidrig aufgehoben, doch die Strafen blieben rechtskräftig.
Luisser verteidigte die Rückerstattung der Strafen als gerecht und verwies auf Slowenien, wo Strafen zurückbezahlt und eine Amnestie verhängt wurden. Er forderte dies auch von der Bundesregierung und verlangte eine Entschuldigung für die „falsche Maßnahmen-Politik“ sowie finanzielle Entschädigungen für die Opfer und Impfgeschädigten.