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Steuerrückzahlung

425 Euro im Schnitt: Finanzamt überweist Millionen automatisch

425 Euro im Schnitt: Finanzamt überweist Millionen automatisch
FOTO: iStock/filmfoto
3 Min. Lesezeit |

Über eine Million Menschen in Österreich fanden zuletzt unverhofft Geld auf ihrem Konto – doch für manche wäre noch deutlich mehr drin.

Mehr als 452 Millionen Euro hat der österreichische Staat heuer bereits automatisch an Steuerpflichtige überwiesen. Für mehr als eine Million Menschen gab es in den vergangenen Wochen eine erfreuliche Überraschung auf dem Konto. Im Rahmen der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung wurden mit Stand 3. August 2026 bereits mehr als 1,06 Millionen Steuerbescheide ausgestellt.

Insgesamt zahlte das Finanzministerium dabei 452.346.560 Euro aus. Pro antragsloser Arbeitnehmerveranlagung ergibt sich damit ein durchschnittliches Guthaben von 424,52 Euro.

Automatische Rückzahlung

Für die automatische Rückzahlung kommen vor allem Arbeitnehmer und Pensionisten infrage, die bis Ende Juni keinen eigenen Steuerausgleich eingereicht haben und bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfüllt sind. In der zweiten Jahreshälfte prüft die Finanzverwaltung, ob zu viel Lohnsteuer abgeführt wurde und dadurch ein Rückzahlungsanspruch besteht.

Trifft dies zu, wird automatisch ein Bescheid erstellt. Das entsprechende Guthaben wird anschließend direkt auf das beim Finanzamt hinterlegte Konto überwiesen. Ist keine aktuelle Bankverbindung bekannt, wird die betroffene Person aufgefordert, diese bekannt zu geben.

Nach Angaben des Finanzministeriums wurden für die Berechnungen rund 4,8 Millionen Steuersubjekte ausgewählt. Eine Rückzahlung erhalten daraus allerdings nur jene, bei denen tatsächlich ein Guthaben festgestellt wurde und die Voraussetzungen für die automatische Veranlagung erfüllt sind.

Der häufig genannte Betrag von rund 425 Euro entspricht lediglich dem rechnerischen Durchschnitt aller bisher erfolgten Rückzahlungen. Wie hoch die individuelle Erstattung ausfällt, richtet sich nach der tatsächlich bezahlten Lohnsteuer und der persönlichen steuerlichen Situation.

Wer keine zusätzlichen Ausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder noch nicht berücksichtigten Absetzbeträge geltend machen kann, erhält durch die automatische Veranlagung grundsätzlich jenes Guthaben, das sich aus den dem Finanzamt bereits bekannten Daten ergibt.

Mehr herausholen

So bequem die automatische Berechnung auch ist – sie erfasst nicht alle steuerlich relevanten Ausgaben. Bestimmte Kosten sind dem Finanzamt ohne eine aktive Meldung nicht bekannt und können daher nur berücksichtigt werden, wenn die Arbeitnehmerveranlagung selbst eingereicht wird. Dazu zählen beispielsweise Werbungskosten, bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen, außergewöhnliche Belastungen oder ein noch nicht geltend gemachter Familienbonus Plus.

Der Familienbonus Plus beträgt für die Jahre 2024 bis 2026 pro Kind bis zum 18. Geburtstag rund 2.000 Euro jährlich. Für volljährige Kinder, für die weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird, sind es rund 700 Euro pro Jahr.

Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine pauschale Auszahlung. Der Familienbonus Plus reduziert die tatsächlich anfallende Einkommensteuer und kann diese höchstens auf null senken. Ein noch nicht geltend gemachter Familienbonus wird bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung nicht automatisch neu beantragt, sondern muss aktiv beim Arbeitgeber oder im Rahmen einer selbst eingereichten Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Wer entsprechende Ausgaben oder Absetzbeträge vorweisen kann, sollte den Steuerausgleich daher selbst in die Hand nehmen. In solchen Fällen kann die Rückzahlung um mehrere Hundert Euro höher ausfallen – je nach persönlicher und familiärer Situation sind auch Beträge im vierstelligen Bereich möglich.

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KO KOSMO-Redaktion
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