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KALTBLÜTIG

50 Mal auf 16-Jährige eingestochen: Mädchen klagt nun Republik

MAEDCHEN_MESSER
Symbolbild (FOTO: iStock)

Ein 17-Jähriger stach mit voller Wucht auf seine Ex-Freundin ein. Die Teenagerin überlebte nur knapp. Nun will sie die Republik klagen.

Letzten Jahres erschütterte diese Bluttat ganz Wien: Ein Mädchen wurde von ihrem Ex-Freund auf dem Heimweg von der Schule verfolgt und in der Wohnung ihrer Eltern attackiert. Der Teenager stach mit einem acht Zentimeter langen Messer 50-mal auf sie ein. Die 16-Jährige überlebt nur knapp. Einer dieser Stiche ging in den rechten Augapfel und seitdem ist sie auf einem Auge blind. Das Wiener Landesgericht stellte beim Täter unter anderem eine schwere Störung des Sozialverhaltens und ein erhöhtes Aggressionspotenzial fest. Schließlich wurde der 16-Jährige zu 12 Jahren Haft verurteilt. Jetzt zieht das Mädchen wieder vor Gericht.

Die junge Wienerin will gemeinsam mit ihrer Anwältin eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich einbringen. Der Grund dafür sei das Polizeiversagen. „Zwei Wochen vor dem Mordversuch hat der Täter meiner Mandantin in einem Park ins Gesicht getreten. Sie musste für zwei Tage ins Spital. Sie hat mit ihrer Mutter bei der Polizei Anzeige erstattet und den Beamten geschildert, dass sie mehrmals von ihm geschlagen wurde, dass er sehr eifersüchtig ist und sie ständig kontrollieren will“, erklärt die Anwälting gegenüber der „Heute“.

Laut der zuständigen Polizei gab es keine genauen Hinweise auf weitere Angriffe und es wurde kein Betretungsverbot für die Wohnung der Minderjährigen ausgesprochen. Die ist für die Anwältin völlig unklar: „Es gab viele Warnsignale und Gewaltübergriffe. Die Polizei hat dennoch nicht mit dem Täter gesprochen. Opfer und Täter waren minderjährig, das Jugendamt wäre zu informieren gewesen, doch das ist ebenfalls nicht passiert.“

Laut der Juristin wäre durch ein Betretungsverbot in Kenntnis gesetzt worden: „Es gibt Dienstanweisung wie die Polizei dann vorgehen muss. In dieser Dienstanweisung steht drinnen, dass die Polizei den Journaldienst der Staatsanwaltschaft anrufen muss, wenn Gewalt angedroht wird. Das ist in diesem Fall nicht passiert. Hätte die Polizei angerufen, hätte die Staatsanwaltschaft sofort die Vernehmung des Beschuldigten angeordnet. Sie hätten festgestellt, ob der Täter nicht festgehalten werden muss. So aber hatte er kein Hindernis für die Tat.“

Fast ein Monat nach der Attacke im Park sollten laut der Anwältin ihre Mandantin, der Täter und die Mutter des Opfers zur Einvernahme erscheinen. Dazu kam es nie. „Als der Täter die Ladung zur Einvernahme bekommen hat, hat ihn das dazu veranlasst, sie abzupassen“, sagt die Juristin. Weiteres fordert sie: „Anzeigen von Frauen müssen ernster genommen werden. Die Gefährdung muss seitens der Polizei und Strafjustiz besser erkannt und eingeschätzt werden. Nach wie vor werden keine wissenschaftlich geprüften Tools zur Gefährlichkeitseinschätzung verwendet, obwohl diese seit Jahrzehnten existieren.“