Neue Steuerregeln, ein möglicher Bonus und veränderte Reisekosten im öffentlichen Dienst: Dieses Jahr bringt spürbare Änderungen für Arbeitnehmer und Betriebe.
Mehrere steuerliche Neuregelungen sollen bald in Kraft treten, die sowohl Beschäftigte als auch Betriebe betreffen. Im Mittelpunkt steht dabei eine steuerfreie Mitarbeiterprämie, die Unternehmen ihren Beschäftigten für das Jahr 2026 in einer Höhe von bis zu 500 Euro gewähren können. Voraussetzung ist, dass die Zahlung zusätzlich erfolgt und auf einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung beruht. Die Auszahlung soll bis 15. Februar 2027 möglich sein.
Allerdings gelten dabei klare Obergrenzen: Die Mitarbeiterprämie 2026 ist pro Arbeitnehmer bis zu 500 Euro steuerfrei. Erhalten Arbeitnehmer zusätzlich eine steuerfreie Gewinnbeteiligung, darf der gemeinsame steuerfreie Gesamtbetrag aus beiden Leistungen 3.000 Euro nicht überschreiten. Alles, was über die jeweils zulässigen Grenzen hinausgeht, unterliegt der regulären Besteuerung.
Neue Regelungen
Darüber hinaus werden auch die Regelungen zu Feiertagsarbeitsentgelten präzisiert. Künftig soll ausdrücklich klargestellt werden, dass die Steuerfreiheit auch für vergleichbare gesetzliche Regelungen gilt, etwa im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Damit sollen auch Saisonarbeitskräfte von der steuerlichen Entlastung erfasst werden. Die Änderung soll rückwirkend ab 1. Jänner 2026 gelten.
Im Bereich des Aufenthaltsrechts werden im Zuge des Asyl- und Migrationspakets neue Verwaltungsgebühren festgelegt. Für die Neuausstellung oder Verlängerung bestimmter Aufenthaltspapiere werden künftig 91 Euro für Personen ab 16 Jahren fällig. Für Personen bis 16 Jahre beträgt die Gebühr 39 Euro. Die erstmalige Ausstellung bleibt weiterhin gebührenfrei.
Reisekosten-Änderungen
Auch bei den Reisekosten im öffentlichen Dienst soll es Änderungen geben: Der bislang geltende erhöhte Beförderungszuschuss entfällt. Zudem soll der Jahresdeckel für Beförderungszuschüsse von bisher 2.450 Euro auf die Kosten des Klimaticket Österreich Classic abgesenkt werden. Für 2026 entspricht das einem Betrag von 1.400 Euro.
Da kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf die Mitarbeiterprämie besteht, hängt die Auszahlung von den jeweiligen Voraussetzungen im Betrieb beziehungsweise in der Branche ab. Unternehmen können den steuerfreien Bonus daher nur dann begünstigt auszahlen, wenn die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind.
Weiterführende Informationen dazu sind auf bmf.gv.at sowie parlament.gv.at abrufbar.