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Reform

Regierung einigt sich auf Neuregelung der Sterbehilfe

Regierung einigt sich auf Neuregelung der Sterbehilfe
FOTO: iStock/mapo
3 Min. Lesezeit |

Österreichs Sterbehilferecht steht vor einer Neuordnung – eine abgelaufene Frist des Verfassungsgerichtshofs zwingt die Regierung zum Handeln.

Das Thema Sterbehilfe sorgt in Österreich weiterhin für politischen Gesprächsstoff. Seit Jänner 2022 ist assistierter Suizid durch das Sterbeverfügungsgesetz legal geregelt – Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, können dies unter bestimmten Voraussetzungen mit Unterstützung Dritter tun. Nachdem der Verfassungsgerichtshof Ende 2024 eine zentrale Bestimmung des Gesetzes aufgehoben hatte, gelten Sterbeverfügungen seither ohne zeitliche Begrenzung.

Die Bundesregierung will nun gegensteuern: Geplant ist, die Gültigkeitsdauer wieder auf ein Jahr zu beschränken, gleichzeitig aber die Erneuerung des Verfahrens deutlich zu vereinfachen.

Reformbedarf erkannt

Auf den Reformbedarf hatte Ende Mai die Gesellschaft für ein humanes Lebensende aufmerksam gemacht – jene Organisation, die gemeinsam mit Einzelpersonen auch die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof eingebracht hatte. Die Antragsteller hatten damals argumentiert, dass die vorgeschriebenen „zeitraubenden und kostspieligen“ Formalitäten leidenden Menschen einen raschen, begleiteten und selbstbestimmten Tod unter Inanspruchnahme der Hilfe Dritter praktisch unmöglich machten.

ÖGHL-Präsidentin Christina Kaneider bezeichnete die nun eingetretene unbefristete Gültigkeit der Verfügungen im Mai als „wesentliche Erleichterung für Menschen mit fortschreitender Erkrankung, die ihr Leben zwar nicht unmittelbar beenden wollen, sich aber diesen Ausweg jederzeit offenhalten möchten“. Als „sinnvolle Lösung“ für die anstehende Gesetzesreparatur nannte sie ein weniger komplexes Verlängerungsprozedere; auch eine Ausdehnung der Gültigkeitsdauer über ein Jahr hinaus hielt die Ärztin für zweckmäßig.

Der Verfassungsgerichtshof hatte 2024 jene Regelung gekippt, die nach Ablauf eines Jahres das vollständige Durchlaufen des aufwendigen Antragsverfahrens für eine Erneuerung der Sterbeverfügung vorschrieb. Für eine gesetzliche Nachbesserung hatte das Höchstgericht eine Frist bis 1. Juni 2026 gesetzt – eine Frist, die mittlerweile verstrichen ist. Darauf weist auch der Ministerratsvortrag von Justizministerin Anna Sporrer hin, der bereits am Mittwoch im Ministerrat beschlossen wurde.

Geplante Gesetzesnovelle

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, dass Sterbeverfügungen weiterhin nur für ein Jahr Gültigkeit haben sollen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren soll eine Erneuerung jedoch in einem „vereinfachten Verfahren“ möglich sein. Dafür ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person nach wie vor entscheidungsfähig ist, ihren Entschluss zur Lebensbeendigung frei und selbständig trifft und weiterhin eine Erkrankung im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Die Erneuerung soll wahlweise vor einer Ärztin oder einem Arzt oder vor einer dokumentierenden Person – also einem Notar oder einer Patientenvertretung – vorgenommen werden können. Die Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026 wird einer öffentlichen Begutachtung unterzogen, die Begutachtungsfrist endet am 24. Juni.

Assistierter Suizid ist in Österreich seit 2022 legal, nachdem der Verfassungsgerichtshof Teile des Strafgesetzbuchs als verfassungswidrig aufgehoben hatte. Eine Sterbeverfügung kann beantragen, wer an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit leidet oder an einer schweren, dauerhaften Erkrankung mit anhaltenden Symptomen, die die gesamte Lebensführung dauerhaft beeinträchtigt und einen nicht anders abwendbaren Leidenszustand mit sich bringt.

Für die erstmalige Antragstellung sind zwei aufklärende Ärzte erforderlich, von denen einer über eine palliativmedizinische Qualifikation verfügen muss; die Verfügung selbst ist schriftlich bei einem Notar oder einer Patientenvertretung zu errichten.

Nach dem ersten Aufklärungsgespräch gilt eine Wartefrist von drei Monaten, die bei kurzer Lebenserwartung auf zwei Wochen verkürzt werden kann.

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KO KOSMO-Redaktion
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