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SCHWEIZ

600.000 Euro Sozialbetrug: Kosovarin muss 4,5 Jahre ins Gefängnis

Symbolbild (FOTOS: iStockphotos)

Die 49-jährige Kosovarin wurde vom Kreisgericht zu 54 Monaten Haft verurteilt. Ihr mitangeklagter Ehemann (49) muss 24 Monate hinter schwedische Gardinen.

Die Staatsanwaltschaft war der Kosovarin vor, sich ab Ende Februar 2003 Sozialleistungen erschlichen zu haben. Laut Anklageschrift handelt es sich um eine Summe von 688.000 Franken (umgerechnet rund 630.000 Euro). Die 49-Jährige gab vor, invalide zu sein. Nach einem vermeintlichen Autounfall im September 2001 wurde die Frau als 100 Prozent arbeitsunfähig eingestuft.

„Diese Vorwürfe sind sehr verletzend. Ich bin sicher keine Simulantin. Ich bin eine schwer kranke Frau, daran gibt es nichts zu rütteln. Kopf, Rücken, Nacken – alles tut mir ständig weh. Ich kann nicht arbeiten!“, so die Angeklagte vor Gericht.

Paar hatte eigene Versicherungsfirma
Vor fünf Jahren ging bei der Sozialversicherungsanstalt ein anonymer Hinweis ein. Die Beamten wurden auf das Paar aufmerksam, da die 49-Jährige dabei beobachtet wurde, wie sie schwere Sachen trägt, Auto fährt und zusammen mit ihrem Ehemann eine eigene Versicherungsfirma leitet.

Nachdem die Ermittlungen gegen die Kosovarin begannen und es klar, dass sie sich deswegen vor Gericht verantworten werden muss, ging sie mit ihrer Firma in Konkurs und schipperte das Geld in Konten in ihrem Heimatland. Der Schweizer Richter bezeichnete das Verhalten der Angeklagten als „durch und durch dreist“ und sprach das Paar schuldig.

Grundbuchsperre und Geldstrafe
Das Paar entging nur haarscharf einer Abschiebung, da die Gesetzesnovelle 2016 in Kraft trat, die Straftaten jedoch davor begangen wurden. Ob ihnen jedoch der Aufenthaltstitel entzogen wird, stünde laut lokalen Medien noch im Raum.

Zudem muss die 49-Jährige eine Ersatzzahlung von 570.000 Franken leisten, während ihr Ehemann mit 100.000 Franken zur Kasse gebeten wird. Ebenso wurde eine Zwangsvollstreckung eingeleitet und eine Grundbuchsperre auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.