Für Arbeitnehmer:innen bringt die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) in Österreich durchschnittlich bis zu 748 Euro pro Jahr an Rückerstattung. Dafür werden Werbungskosten, Sonderausgaben und Co. geltend gemacht, um die zu viel bezahlte Lohnsteuer aufs Konto zurückzahlen zu können. Für das Jahr 2017 kann der Steuerausgleich jedoch nur noch bis Jahresende durchgeführt werden.
Arbeitnehmer:innen können nur noch bis 31. Dezember 2022 ihren Steuerausgleich für das Jahr 2017 durchführen. Der Grund dafür: die Arbeitnehmerveranlagung ist nur fünf Jahre rückwirkend möglich. Der Lohnsteuerausgleich wird seit 2017 auch automatisch und antragslos vom Finanzamt durchgeführt, sofern bis Juli 2018 kein selbst eingebrachter Antrag gestellt wurde.
Bis Jahresende 2022 kann diese antragslose Veranlagung für 2017 jedoch aufgehoben werden, um etwaige Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben zusätzlich von der Steuer abzusetzen. Pro Arbeitnehmer:in erhöht das den rückzahlbaren Betrag durch das Finanzamt. Der Antrag muss manuell von denjenigen selbst eingebracht werden, die unter die Pflichtveranlagung fallen.
Steuerausgleich für 2015 nur noch bis Jahresende möglich
Mittels Formular L1 und etwaigen Beilagen wird die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Diese Formulare können persönlich beim Finanzamt abgegeben oder via FinanzOnline elektronisch übermittelt werden. Der Steuerausgleich für 2018, 2019, 2020 und 2021 kann im Jahr 2022 zusätzlich eingebracht werden, sofern das nicht bereits in den Jahren zuvor geschehen ist.
Man lässt sich hunderte Euro pro Jahr an Rückzahlungen entgehen, wenn man auf seinen Lohnsteuerausgleich verzichtet. Ob es zu einer Steuerrückzahlung kommt, kann in FinanzOnline nach Eingabe der Daten vor Einreichung unverbindlich berechnet werden.
Viele Millionen Euro an zu viel bezahlter Lohnsteuer bleiben jedes Jahr beim Finanzamt liegen, da viele Arbeitnehmer:innen auf ihren Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) einfach verzichten. Das komplexe Antragsverfahren ist einer der häufigsten Gründe dafür.
Der Lohnsteuerausgleich für das Kalenderjahr 2022 kann ab Januar 2023 auch erstellt und eingebracht werden. Aufgrund diverser Änderungen und Erhöhungen wird der rückzahlbare Betrag für viele Arbeitnehmer:innen dabei deutlich ansteigen. Der Familienbonus wird im Zuge des Entlastungspakets gegen die Teuerung etwa auf bis zu 2.000 Euro pro Kind (statt 1.500 Euro) erhöht, die Pendlerpauschale ab Mai verdoppelt und ein neuer Teuerungsabsetzbeitrag von bis zu 500 Euro eingeführt. Erstmals ab 2023 können diese Beträge für das heurige Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Die Arbeitnehmerveranlagung wird mit der neuen Steuerausgleichs-App taxefy deutlich vereinfacht und kann via Smartphone in wenigen Minuten auch unterwegs durchgeführt werden. Nutzer:innen holen sich mit dieser App im Durchschnitt bis zu 748 Euro an zu viel bezahlter Lohnsteuer jährlich vom Finanzamt zurück.
Mit dieser App kann der Steuerausgleich bereits am 01. Januar für das Jahr 2022 eingereicht werden. Sobald der Jahreslohnzettel beim Finanzamt aufliegt, wird der Antrag automatisch eingereicht und das Geld zurückbezahlt.
Quellen und Links: Finanz.at
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