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PROZESS

„Maddie-Prozess“: Ankläger fordern 15 Jahre Haft für Christian B.

„Maddie-Prozess“: Ankläger fordern 15 Jahre Haft für Christian B.
FOTO: EPA/MARCUS BRANDT
2 Min. Lesezeit |

In Braunschweig, Norddeutschland, steht der Prozess gegen Christian B. im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit. Der 47-Jährige ist angeklagt wegen dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern, die angeblich zwischen 2000 und 2017 in Portugal stattgefunden haben.

Das Verfahren richten sich nicht gegen den Verdacht, den Christian B. im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Madeleine „Maddie“ McCann aus Großbritannien auf sich gezogen hat, auch wenn der „Maddie-Prozess“ international für großes Interesse sorgt. Dennoch gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Freiheitsstrafe von 13 Jahren

Oberstaatsanwältin Ute Lindemann forderte im Laufe des Verfahrens eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren sowie die Maßnahme der Sicherungsverwahrung, falls dem Angeklagten seine Schuld nachgewiesen wird. Diese Sicherungsverwahrung zielt darauf ab, Christian B. nach der Haftstrafe nicht freizulassen. Sie betonte zudem die Schwierigkeiten während der Ermittlungen, da die Behörden häufig auf Misstrauen gestoßen seien.

Vorwürfe und Beweise

Im Prozess wurde unter anderem der Vorwurf erhoben, dass Christian B. eine ältere Frau in ihrer Ferienwohnung in Portugal vergewaltigt und die Tat gefilmt habe. Ein Zeuge sagte aus, das Video gesehen und den Angeklagten erkannt zu haben. Trotz der Aussagen bleibt das Opfer unentdeckt, und das Video konnte nicht aufgefunden werden. Ähnliche Unsicherheiten ergeben sich bei einer weiteren Vergewaltigungsanklage wegen eines jugendlichen Opfers, bei dem die Aussagen eines Zeugen nicht ausreichten, um eine Verurteilung zu begründen. Infolgedessen strebt die Staatsanwaltschaft in diesem Punkt einen Freispruch an.

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Zusätzlich fordert die Anklägerin eine zweijährige Haftstrafe für einen weiteren sexuellen Missbrauchsfall, der aus formaljuristischen Gründen separat betrachtet werden muss. Die Urteilsverkündung wird für Dienstag nach der Präsentation der Schlussplädoyers der Verteidigung am Montag erwartet.

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KO KOSMO-Redaktion
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