Ein Paar in Klagenfurt erlebte nach dem Konsum von Schokolade aus einem Snack-Automaten einen schockierenden Vorfall. Ermittlungen laufen gegen eine Salzburger Unternehmerin.
Ein Vorfall in der Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt am 7. Januar überraschte selbst erfahrene Polizeibeamte. Ein verwirrter Mann, der vor einem Friseursalon auftauchte, berichtete unter großer Mühe, dass er und seine Partnerin dringend Hilfe benötigten. Die Polizei begleitete den 46-Jährigen zurück zu seiner Wohnung, wo sie seine schwer verletzte Partnerin vorfanden. Diese wurde umgehend ins Krankenhaus gebracht.
Schokolade aus Snack-Automat
Die Landespolizeidirektion Kärnten sprach von einem „absolut ungewöhnlichen Fall“. Zunächst vermuteten die Ermittler, der Mann könnte seine 40-jährige Freundin verletzt haben. Doch diese Annahme war falsch: Das Paar hatte Schokolade aus einem Automaten konsumiert, die mit Magic Mushrooms versetzt war. Diese Droge führte zu Rauschzuständen und Halluzinationen, in deren Verlauf sich die Frau selbst verletzte, indem sie ihren Kopf gegen die Wand schlug.
Ermittlungen gegen Unternehmerin
Monate nach dem Vorfall leitete die Staatsanwaltschaft in Klagenfurt ein Ermittlungsverfahren gegen eine Unternehmerin aus der Stadt Salzburg ein. Sie wird verdächtigt, gesundheitsschädliche Lebensmittel in Umlauf gebracht zu haben und steht im Fokus der Ermittlungen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. Die Unternehmerin soll den Automaten betreiben, aus dem das Paar die Schokolade bezogen hatte. Die Ermittlungen gegen den Lebensgefährten der Geschädigten wurden mangels Beweisen eingestellt.
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Die Ermittlungen erweisen sich als schwierig, da die Schokolade bereits konsumiert wurde. Bei einer Überprüfung des Automaten war das Produkt nicht mehr verfügbar, und es bleibt unklar, ob es ausverkauft oder entfernt wurde. Die Behörden planen nun, die Lagerbestände der Unternehmerin zu durchsuchen, um festzustellen, ob sich dort weitere mit Drogen versetzte Süßigkeiten befinden.
Für die Unternehmerin gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.