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Familientragödie

Kehle durchgeschnitten: Psychisch kranke Mutter vor Gericht

Kehle durchgeschnitten: Psychisch kranke Mutter vor Gericht
FOTO: EPA-EFE/Christian Bruna
3 Min. Lesezeit |

Ein Krankenhaus erkennt die akute Psychose nicht, am nächsten Tag geschieht das Unfassbare. Eine Mutter tötet ihren vierjährigen Sohn – nun droht ihr unbefristete Unterbringung.

Am Tag vor der Tragödie suchte ein besorgter Ehemann mit seiner 29-jährigen Frau ein Wiener Krankenhaus auf, da ihr psychischer Zustand ihm Anlass zur Sorge gab. Trotz einer Untersuchung wurde ihr akut psychotischer Zustand offenbar nicht erkannt, und das Paar wurde nach Hause entlassen. Der Vater, ein Schichtarbeiter, legte sich abends neben seinem vierjährigen Sohn schlafen. Als er am nächsten Morgen erwachte, griff die Mutter bereits mit einem Messer den kleinen Jungen an.

Für das Kind kam jegliche Hilfe zu spät. Die Mutter fügte sich im Anschluss – vermutlich in suizidaler Absicht – selbst Verletzungen zu, die jedoch nicht lebensbedrohlich waren.

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Psychische Störung

Laut Staatsanwaltschaft Wien durchtrennte die Frau mit einem Küchenmesser die Kehle ihres Sohnes, wobei sie unter erheblichem Einfluss einer schweren und anhaltenden psychischen Störung stand. Aus diesem Grund wird die 29-Jährige nicht wegen Mordes angeklagt. Stattdessen hat die Anklagebehörde gemäß Paragraf 21 Absatz 1 StGB (Strafgesetzbuch) eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.

Ein im Ermittlungsverfahren eingeholtes Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Dr. Sigrun Roßmanith bestätigt einen Schuldausschließungsgrund.

Die psychiatrische Gutachterin unterzog die Frau einer eingehenden Untersuchung. In ihrer schriftlichen Expertise warnt Roßmanith mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ vor der Gefahr, dass die 29-Jährige unter dem Einfluss ihrer psychischen Erkrankung künftig erneut schwerwiegende Straftaten begehen könnte. Konkret seien schwere Körperverletzungen und sogar weitere Tötungsdelikte zu befürchten.

Krankenhaus entlastet

Daher spricht sich die Sachverständige in ihrem Gutachten für eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug aus, wo die therapeutische Betreuung der Frau sichergestellt werden kann. Ungeklärt bleibt, ob sich der Gesundheitszustand der 29-Jährigen seit der Tat und ihrer zwangsweisen Anhaltung mit begleitender Medikation verbessert hat und welche Auswirkungen dies auf die gutachterlichen Feststellungen haben könnte. Diese Frage wird in der Hauptverhandlung zu klären sein.

Die Staatsanwaltschaft Wien prüfte auch das Vorgehen des Krankenhauses, das die Mutter weder angemessen behandelt noch stationär aufgenommen hatte, auf mögliches Fehlverhalten. Ein Ermittlungsverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wurde jedoch in der vergangenen Woche eingestellt.

„Es konnte nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass die psychische Erkrankung im Zeitpunkt der Untersuchung erkennbar war“, erklärte Behördensprecherin Nina Bussek.

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KO KOSMO-Redaktion
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