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Täter rastet aus und sticht 16 Mal auf Frau ein – sie überlebt

Messerattacke_Polizei
Symbolbild FOTO: iStock

Weil er nur 200 statt 400 Euro erhielt, stach er 16 Mal auf die Kanzleimitarbeiterin ein. Nun droht dem psychisch kranken Täter die unbefristete Unterbringung.

Ein 53-jähriger Mann verübte am 3. Feber einen brutalen Messerangriff auf eine Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei in Wien-Landstraße. Der Vorfall ereignete sich kurz nach 15 Uhr, als der Täter die Kanzleiräume betrat und mit 16 Messerstichen auf die 56-jährige Frau einwirkte. Die Verletzungen verteilten sich über ihr gesamtes Gesicht, den Brust- und Bauchbereich sowie Arme und Beine. Das Überleben der Frau nach dieser massiven Attacke wird von Medizinern als außergewöhnlich eingestuft.

Dem Gewaltausbruch ging eine Auseinandersetzung über Geldauszahlungen voraus. Der Mann, der seit August 2024 in Kontakt mit der Kanzlei stand, konnte sich nur mit einem nicht mehr gültigen Reisepass ausweisen, weshalb ihm Beträge nur wöchentlich ausgezahlt wurden. Diese Termine verliefen regelmäßig konfliktreich und waren von verbalen Aggressionen geprägt. Die Situation hatte sich derart zugespitzt, dass die Kanzlei ihre Glastür durch eine Metallkonstruktion ersetzen ließ.

Eskalation am Tattag

Am Tag der Tat forderte der Mann 400 Euro, erhielt jedoch nur 200 Euro ausgezahlt. Eine Nachbarin berichtete gegenüber „Heute“ von Hilferufen der Mitarbeiterin bereits am Vormittag. Nach seinem ersten Besuch verließ der Mann zunächst die Kanzlei, kehrte jedoch nachmittags mit verhülltem Gesicht zurück. Im Stiegenhaus schlug er die Mitarbeiterin nieder und führte anschließend die Messerattacke aus. Trotz seiner Flucht gelang es den Behörden, ihn noch am selben Abend festzunehmen.

Nach Informationen, die heute bekannt wurden, konnte sich das Opfer trotz schwerster Verletzungen noch in die Kanzlei retten, wo eine Kollegin sofort die Einsatzkräfte alarmierte. Nach einer Notoperation befindet sich die Frau inzwischen wieder in stabilem Zustand.

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Psychiatrische Diagnose

Die psychiatrische Begutachtung des Mannes ergab eine schwerwiegende paranoide Schizophrenie, die seine Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt ausschloss. Aufgrund dieser Diagnose und der damit verbundenen Gefahr weiterer schwerer Straftaten hat die Staatsanwaltschaft eine unbefristete Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.

Die Entscheidung über diese Maßnahme wird am 10. Juli vor dem Wiener Straflandesgericht verhandelt. Laut einem aktuellen psychiatrischen Gutachten, das heute veröffentlicht wurde, gilt der Mann als nicht schuldfähig.

Maßnahmenvollzug in Österreich

Statistiken des österreichischen Justizministeriums zeigen, dass sich derzeit 1.347 Personen im Maßnahmenvollzug nach §21 StGB befinden, davon 538 wegen schwerer Gewaltdelikte unter Einfluss einer psychischen Erkrankung. Bei der Diagnose paranoide Schizophrenie beträgt die Rückfallquote nach forensischer Behandlung etwa 12-15 Prozent – deutlich niedriger als bei unbehandelten Patienten, wo sie bei 40-60 Prozent liegt.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in forensisch-therapeutischen Zentren beträgt bei dieser Diagnose 5,3 Jahre. Nach stufenweiser Entlassung liegt die Erfolgsquote der gesellschaftlichen Reintegration bei rund 70 Prozent.