Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Gerichtsverfahren

„Schwarz verdiene ich mehr“ – Geständnis einer Arbeitslosen endet vor Gericht

„Schwarz verdiene ich mehr“ – Geständnis einer Arbeitslosen endet vor Gericht
FOTO: iStock, zVg.
3 Min. Lesezeit |

Ein unbedachter Satz beim AMS-Termin brachte eine junge Steirerin vor Gericht. Ihre angebliche Prahlerei über Schwarzarbeit endete mit einer teuren Diversion.

Eine unbedachte Äußerung während eines AMS-Termins brachte eine junge Steirerin in erhebliche Schwierigkeiten. „Schwarz verdiene ich ja viel mehr“ – mit dieser Bemerkung gegenüber ihrem AMS-Berater löste sie ein Gerichtsverfahren aus. Der Mitarbeiter reagierte verständlicherweise überrascht auf dieses unerwartete Geständnis und wollte die Aussage in Anwesenheit einer Vorgesetzten dokumentieren. Die Frau zeigte sich daraufhin plötzlich zurückhaltend und verweigerte die Wiederholung ihrer Aussage – doch zu diesem Zeitpunkt waren die Konsequenzen bereits unaufhaltsam in Gang gesetzt.

Laut Kleine Zeitung hatte die Arbeitslose bei ihrem AMS-Termin freimütig über ihre Schwarzarbeit gesprochen, während sie gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog. Dem AMS-Mitarbeiter zufolge erklärte sie bereitwillig, dass sie verschiedenste Tätigkeiten ausübe – von der Arbeit im Weingarten bis hin zu Dacharbeiten. Lediglich das Kellnern lehne sie ab.

⇢ AMS-Bericht enthüllt: Flüchtlinge fallen absichtlich durch Sprachkurse

Was gilt rechtlich als Schwarzarbeit?

Das österreichische Recht definiert Schwarzarbeit als jede Erwerbstätigkeit, die ohne erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung oder ohne notwendige Gewerbeberechtigung ausgeübt wird. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen unselbstständiger Schwarzarbeit – also fehlende Anmeldung bei Finanzamt oder Krankenkasse – und sogenanntem „Pfusch“, einer selbstständigen Tätigkeit ohne Gewerbeschein.

Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen den Tätern Geldstrafen zwischen 730 und 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro. Bei gewerbsmäßig organisierter Schwarzarbeit können sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Die Kontrolle obliegt der Finanzpolizei.

Allerdings gilt nicht jede Tätigkeit ohne Anmeldung automatisch als Schwarzarbeit: Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten oder unentgeltliche Unterstützung von Angehörigen werden rechtlich nicht als Schwarzarbeit eingestuft, sofern sie nicht auf nachhaltigen Gewinn ausgerichtet sind.

⇢ Lieber durchfallen als putzen“: Syrer tricksen bei Deutschtests

Widersprüchliche Aussagen

Vor dem Bezirksgericht beteuerte die Angeklagte jedoch ihre Unschuld. Sie bezeichnete den Vorfall als „Missverständnis“. Auf die Frage nach ihrer Arbeitssuche habe sie lediglich geantwortet: „Ich tue eh und mache.“ Sie verwies darauf, dass sie ihrer Großmutter helfe und zu Hause im Weinbau mitarbeite.

Die Kleine Zeitung berichtet zudem, dass die Frau zum Zeitpunkt des AMS-Termins aus persönlichen Gründen emotional belastet gewesen sei. „Ich habe nie gesagt, dass ich Geld dafür bekomme. Hätte ich Geld schwarz verdient, dann hätte ich nicht mein Auto verkaufen müssen und meine Wohnung verloren“, erklärte die Angeklagte vor Gericht.

Als die Richterin nachfragte, warum der AMS-Berater falsche Angaben protokolliert haben sollte, blieb die junge Frau eine Antwort schuldig. Die direkte Frage, ob sie jemals unangemeldet gearbeitet habe, verneinte sie entschieden.

Gerichtliche Einigung

Das Verfahren nahm schließlich eine unerwartete Wendung: Aufgrund ihrer bisherigen Unbescholtenheit bot Richterin Elisabeth Schwarz der Angeklagten eine Diversion (außergerichtliche Einigung) an. Diese umfasste 1.000 Euro Teilschadensgutmachung an das AMS, eine Geldstrafe von 480 Euro (60 Tagsätze zu je 8 Euro) sowie 80 Euro Gerichtskosten.

Auf die Frage der Richterin, ob sie dieses Angebot annehmen würde, antwortete die junge Frau: „Ja, ich übernehme die Verantwortung, dass das missverständlich gelaufen ist.“

Wie die Kleine Zeitung anmerkt, stellt diese Äußerung allerdings kein Schuldeingeständnis dar – die Übernahme von Verantwortung bedeutet nicht automatisch ein Eingeständnis der Schuld.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen