Schleswig-Holstein setzt ein Zeichen: Muslimische Feiertage erhalten erstmals offiziellen Status. Schüler und Landesbedienstete dürfen künftig an Ramadan- und Opferfest fehlen.
In Schleswig-Holstein erhalten muslimische Feiertage erstmals offiziellen Status. Das norddeutsche Bundesland hat einen Vertrag mit dem Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschland (VIKZ) unterzeichnet, der muslimischen Schülern und Landesbediensteten die Möglichkeit einräumt, am ersten Tag des Ramadan- sowie des Opferfestes dem Unterricht oder der Arbeit fernzubleiben. Der Vertrag wurde am 24. September 2025 offiziell besiegelt.
Diese Regelung stellt eine Neuerung in der deutschen Bildungs- und Religionspolitik dar. Bislang hatten islamische Feiertage kaum praktische Auswirkungen auf den Schul- und Arbeitsalltag in Deutschland, wo nach Angaben des Innenministeriums etwa 5,6 Millionen Muslime leben und rund 2.600 islamische Vereine aktiv sind.
Offizielle Würdigung
Laut einer Pressemitteilung des Bildungsministeriums geht die Vereinbarung über die bloße Freistellung hinaus: „Der erste Tag des Ramadanfestes sowie der erste Tag des Opferfestes werden als islamische Feiertage gewürdigt.“ Im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie des Schulgesetzes können Beamtinnen und Beamte, Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen freigestellt werden.
Allerdings müssen Landesbedienstete für die Freistellung einen Urlaubstag einsetzen – ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag wird nicht eingeführt. Während Hamburg bereits seit längerem Schülern an islamischen Feiertagen freigab, geht Schleswig-Holstein nun einen Schritt weiter. Der Vertrag ebnet zudem den Weg für die Einführung des Fachs „Islamische Religion“ als reguläres Unterrichtsfach an den Schulen des Bundeslandes.
Zeichen der Anerkennung
Kulturministerin Dorit Stenke (CDU) betonte die gesellschaftspolitische Dimension: „Dieser Vertrag ist ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften. Menschen muslimischen Glaubens sind Teil unserer Gesellschaft. Das besiegeln wir mit diesem Vertrag.“ Die Ministerin unterstrich, dass damit das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Religionsausübung sichtbar gemacht und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden solle.