Vom Familienzwist zur Terror-Unterstützung: Eine 18-Jährige bot sich dem mutmaßlichen Taylor-Swift-Attentäter als „Sklavin“ an, nachdem ihr Bruder die islamische Ehe verbot.
Am Wiener Landesgericht musste sich am Mittwoch eine 18-Jährige verantworten, die eine islamische Ehe mit jenem Mann eingegangen war, der später wegen mutmaßlicher Anschlagspläne auf ein Taylor-Swift-Konzert festgenommen wurde. Als ihr Bruder gegen die Ehe Einspruch erhob, bot sie sich dem Mann als „Sklavin“ an, um die Beziehung fortzuführen.
Die junge Frau, die mit zwölf Jahren aus Deutschland nach Wien gekommen war, hatte laut ihrer Verteidigerin in Österreich nie richtig Fuß fassen können. Sozial isoliert, suchte sie Halt in der Religion und geriet dabei in radikale Kreise. Über soziale Medien wie Snapchat und TikTok knüpfte sie Kontakte zu Anhängern des „Islamischen Staats“ (IS).
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Im Frühjahr 2024 begann ihre Beziehung zu Beran A., der später bundesweit Schlagzeilen machte. Der 20-Jährige wurde Ende Juli von der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) festgenommen, nachdem Ermittler Pläne für einen Terroranschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert im Ernst-Happel-Stadion Wien aufgedeckt hatten. Anfang Juni hatten die beiden nach islamischem Recht geheiratet.
Der Staatsanwalt erläuterte, dass der ältere Bruder der damals 17-Jährigen sich unter Berufung auf seine Position als „Vormund“ gegen diese Ehe ausgesprochen hatte. Um dennoch mit Beran A. zusammenbleiben zu können, bot sie sich diesem als „Sklavin“ an – eine Lösung, der sowohl ihr Partner als auch ihr Bruder zustimmten.
Radikale Kommunikation
Bis zur Festnahme des mutmaßlichen Attentäters Ende Juli unterstützte die Angeklagte ihren Partner und bestärkte ihn in seiner radikalen Gesinnung. Ausgewertete Chatverläufe belegen, dass das Paar intensiv über IS-Ideologie kommunizierte und sich gegenseitig in extremistischen Ansichten bekräftigte. Besonders die Tötung von „Ungläubigen“ war wiederkehrendes Thema ihrer Gespräche.
Der Schöffensenat verhängte gegen die vollumfänglich geständige junge Frau eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation. Die Strafe wurde unter Festsetzung einer dreijährigen Probezeit zur Gänze bedingt nachgesehen. Das Gericht verpflichtete die bisher unbescholtene Angeklagte zur Fortsetzung eines Deradikalisierungsprogramms, das sie seit Juni freiwillig besucht, sowie zur Teilnahme an einer Psychotherapie und fachpsychiatrischen Behandlung.
Bedingte Strafe
Zu Verhandlungsbeginn bekannte sich die Angeklagte schuldig und äußerte Bedauern über ihre Handlungen. Von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machend, ging sie jedoch nicht näher auf die Vorwürfe ein. Der Vorsitzende betonte in der Urteilsbegründung, dass der jungen Frau keine Kenntnis von konkreten Anschlagsplänen ihres Partners nachgewiesen werden konnte.
Obwohl sie „tief in der Materie“ verstrickt gewesen sei, habe sie nach den Ermittlungsergebnissen nicht an der Planung des Terrorakts mitgewirkt und die Beziehung nach der Festnahme ihres Partners für beendet erklärt.
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Der Staatsanwalt räumte ein, dass die Angeklagte, die nachweislich an Depressionen und einer Belastungsstörung leidet, „leicht beeinflussbar“ gewesen sei. In einer „schwierigen Selbstfindungsphase“ sei sie in ein radikales Umfeld geraten und habe sich „für den IS indoktrinieren lassen“. Die IS-Affinität ihres älteren Bruders erleichterte ihr dabei den Zugang zu entsprechendem Propagandamaterial.
Der mutmaßliche Terrorist Beran A. befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft in Wien.
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Die Ermittlungen der Wiener Staatsanwaltschaft gegen ihn dauern an.