Ein 39-jähriger Iraker steht vor Gericht, nachdem er bei einer Verkehrskontrolle nach einem Unfall aufgefallen war. Die Anklage lautet auf Entführung seiner Frau und deren zwei Kinder. Besonders bemerkenswert: Das Mädchen auf der Rückbank hatte Polizeibeamten das international bekannte SOS-Handzeichen gezeigt. Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück und fällt im Gerichtssaal durch sein auffälliges Verhalten auf.
Zu Beginn der Verhandlung im Saal 304 des Wiener Landesgerichts erklärt der Beschuldigte: „Ich bin zweimal nach islamischen Recht mit meiner Frau verheiratet.“ Unmittelbar danach beginnt er mit Anschuldigungen gegen die Mutter seiner sechs Monate alten Tochter, die bereits ein sechsjähriges Kind aus einer früheren Beziehung hat.
Der Verteidiger Sebastian Lesigang führt aus: „Mein Mandant gibt an, dass seine Frau versucht, ihm eine Falle zu stellen. Und, dass er selbst Polizei und Rettung geholt hätte nach dem Unfall.“
Tathergang laut Anklage
Die Staatsanwältin schildert den Tathergang vom 30. November. Demnach habe der Angeklagte die Frau abgefangen und sie zum Einsteigen in sein Fahrzeug gezwungen: „Dann ist er wie ein Wilder durch Wien gefahren und hatte, nachdem er keine Lenkerberechtigung hat, wenig überraschend, einen Verkehrsunfall“, so die Anklägerin. Die Polizeibeamten wurden durch das ungewöhnliche Verhalten des Mannes aufmerksam und bemerkten dann das Mädchen, das mit ihrer Hand das SOS-Notzeichen formte.
⇢ SOS-Handzeichen der Tochter: Jetzt droht dem Vater die Abschiebung!
Gleich zu Verhandlungsbeginn erhebt der Angeklagte wirre Vorwürfe. Er behauptet, eigentlich zwei Kinder zu haben, wobei seine Frau eines getötet hätte. Statt die Fragen der Richterin zu beantworten, versucht er Bedingungen zu stellen. Zudem behauptet er, nach seinem Einzug in der Wohnung seiner Ehefrau ein halbes Kilogramm Kokain entdeckt zu haben. Die Vorsitzende warnt ihn ausdrücklich vor Verleumdungen.
Widersprüchliche Aussagen
Der Beschuldigte präsentiert eine alternative Darstellung der Ereignisse: Er sei an jenem Tag bei seiner Frau gewesen, gemeinsam seien sie zum Auto gegangen und zur Burggasse gefahren. Bei der U-Bahn-Station sei es zum Unfall gekommen. „Ich bin ausgestiegen und habe geschaut, ob es den Kindern und ihr gut geht. Als die Polizei kam, habe ich bemerkt, dass das Kind dieses Zeichen macht. Eine Woche davor hat sie das auch im Supermarkt gemacht. Da habe ich mich auch sehr gewundert, dass sie das gemacht hat.“ Er fügt hinzu, dass im Supermarkt ein Passant ihn auf das Handzeichen angesprochen habe. Von der Mutter habe er erfahren, dass das Jugendamt dem Kind dieses Zeichen beigebracht hätte.
Auf die Frage der Richterin nach Messern im Fahrzeug antwortet er: „Ja, es gab immer ein Messer bei mir im Auto. Und meine Frau hat immer ein Messer im Kinderwagen dabei.“ Die Richterin entgegnet: „Aber sie haben ein Waffenverbot.“ Seine Antwort: „Das ist keine Waffe, das ist nur für Sandwiches gedacht.“
Das Urteil in diesem Fall steht noch aus.