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Zwangsräumung

Sohn weigert sich auszuziehen – Mutter geht vor Gericht

Sohn weigert sich auszuziehen – Mutter geht vor Gericht
FOTO: iStock/AaronAmat
2 Min. Lesezeit |

Ein 31-jähriger Kellner wollte nicht ausziehen – seine Mutter zog vor Gericht. Das Urteil aus Norditalien setzt ein klares Signal.

Ein Gericht im norditalienischen Ravenna hat einer Mutter Recht gegeben, die ihren 31-jährigen Sohn auf gerichtlichem Weg aus ihrer Eigentumswohnung verweisen wollte. Die Frau hatte die Justiz eingeschaltet, nachdem das gemeinsame Wohnen nach ihren Schilderungen nicht länger tragbar war: Der Sohn habe weder finanzielle Beiträge zu den Haushaltskosten geleistet noch elementare Regeln des Zusammenlebens respektiert.

Zum Zeitpunkt der Klageerhebung war der Mann als Kellner in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt und erzielte ein monatliches Nettoeinkommen von rund 1.400 Euro. Im Verlauf des Verfahrens legte er diese Stelle jedoch nieder.

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Erzwungener Auszug

Das Gericht sprach sich nicht nur für den Auszug des Sohnes aus, sondern stellte auch fest, dass keine Unterhaltspflicht mehr besteht. Der Mann hat die Wohnung bis Ende Juni zu räumen und trägt darüber hinaus Verfahrenskosten in Höhe von rund 3.000 Euro.

Die freiwillige Aufgabe seiner Anstellung wertete das Gericht nicht als Grund, die Unterhaltspflicht wieder aufleben zu lassen. Mit 31 Jahren sei grundsätzlich von einer selbständigen Lebensführung und voller Erwerbsfähigkeit auszugehen. Der Mann müsse sich daher selbständig um Arbeit bemühen.

Ein fortbestehendes Wohnrecht in der Wohnung der Mutter erkannte das Gericht ebenfalls nicht an. In seiner Begründung hielt es fest, dass Eltern das Recht haben, volljährige Kinder zum Auszug aus der Familienwohnung aufzufordern, sofern ihnen hierfür eine angemessene Frist gewährt wird.

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KO KOSMO-Redaktion
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