Schulmaterial kaufen – eigentlich Routine. Für eine Wiener Mutter endete der Versuch vor der Ladentür.
Am Montagnachmittag wollte eine Mutter aus Wien-Simmering nach dem Schulende rasch Schulmaterialien für ihren zehnjährigen Sohn besorgen. Noch vor dem Eingang einer Filiale im Einkaufszentrum Simmering wurde sie jedoch von einem Sicherheitsmitarbeiter gestoppt. Dieser teilte ihr mit: „Mit Kinderwagen dürfen Sie da nicht rein.“
Die Frau hatte ihr Baby im Kinderwagen dabei und wurde außerdem von ihrem dreijährigen Kind begleitet. Der Einkauf blieb ihr verwehrt.
Diskriminierung oder Sicherheit?
Als die Mutter nach dem Grund für die Zurückweisung fragte, blieben sowohl der Sicherheitsmitarbeiter als auch ein hinzugerufener Kollege bei ihrer Entscheidung. Zur Begründung verwiesen sie auf die beengten Platzverhältnisse in der Filiale sowie auf den zu diesem Zeitpunkt hohen Kundenandrang. Zusätzlich seien in dem kleinen Geschäft zahlreiche Schulartikel aufgestellt gewesen, was den verfügbaren Raum weiter eingeschränkt habe.
Für die Betroffene, Anita M. (Name geändert), war das keine akzeptable Erklärung: „Das ist Diskriminierung pur.“
In Österreich steht Inhabern von Geschäftsräumen grundsätzlich das Hausrecht zu; dieses ist aber nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nicht schrankenlos.
Reaktion des Unternehmens
Ein Sprecher des Unternehmens räumte auf Nachfrage ein, dass es am Montagnachmittag infolge des ersten Schultages zu einer außergewöhnlichen Situation mit ungewöhnlich hohem Besucheraufkommen gekommen sei. Genau dieser Umstand habe das Handeln des Sicherheitsmitarbeiters beeinflusst, dessen vorrangiges Ziel es gewesen sei, die Sicherheit der Kundschaft – insbesondere der anwesenden Kinder – zu gewährleisten.
Der Sprecher stellte klar, dass die Maßnahme in keiner Weise gegen Mütter mit Kinderwagen gerichtet gewesen sei. Der Vorfall werde bedauert; das Geschäft sei nach wie vor um ein familienfreundliches Einkaufsumfeld bemüht.