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Chronik

Restaurant-Dresscode in Salzburger Hotel sorgt international für Aufsehen

Restaurant-Dresscode in Salzburger Hotel sorgt international für Aufsehen
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ein Turban, ein Dresscode und plötzlich ein internationaler Aufschrei. Was in Salzburg begann, erreicht nun Millionen Menschen.

Zwei indische Sikhs berichten, dass ihnen in Salzburg wegen ihrer Turbane der Zutritt zu einem Restaurant verweigert wurde. Der Vorfall löste eine internationale Debatte über Religionsfreiheit und Diskriminierung aus.

Öffentliche Reaktion

Das Ereignis spielte sich im Sky-Restaurant des Hotels Cool Mama in Salzburg ab, wo den beiden Männern der Einlass verweigert wurde, weil sie traditionell Turban tragen. Einer der Betroffenen, Jaspreet Singh, der auf Instagram mehr als 210.000 Follower zählt, machte den Vorfall öffentlich. Ein von ihm veröffentlichtes Video verbreitete sich rasch und löste zahlreiche Reaktionen in sozialen Netzwerken aus. Auch die indische Nachrichtenplattform Firstpost griff den Fall auf und berichtete darüber unter dem Titel „Turban nicht erlaubt, Sikhs erfahren Rassismus“.

Die Hotelleitung wies die erhobenen Rassismusvorwürfe entschieden zurück. Sie verwies auf einen seit zwei Jahren geltenden Dresscode, der generell keine Kopfbedeckungen im Restaurantbereich vorsieht. Dem Vernehmen nach waren zuvor auch andere Gäste – darunter muslimische Frauen mit Kopftuch – von dieser Regelung betroffen. Die Führung des Hauses betonte, der Dresscode sei keineswegs gegen religiöse Kopfbedeckungen gerichtet, und stellte den einheitlichen Geltungsanspruch der Hausordnung für alle Gäste in den Vordergrund.

Rechtliche Einordnung

Nach dem österreichischen Gleichbehandlungsgesetz dürfen Menschen beim Zugang zu öffentlich angebotenen Dienstleistungen – darunter auch Gastronomiebetriebe – nicht aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt werden. Ob ein allgemeines Verbot von Kopfbedeckungen in einem konkreten Fall zulässig ist, hängt von der Ausgestaltung und Anwendung der Regelung ab. Gleichzeitig hält die Wirtschaftskammer Österreich fest, dass Gastronomiebetriebe aufgrund des Hausrechts Dresscode-Regelungen aufstellen können, einschließlich eines allgemeinen Verbots von Kopfbedeckungen, sofern diese Regeln für alle Gäste gleichermaßen gelten, neutral formuliert und klar kommuniziert werden.

Sikh-Gemeinschaft reagiert

Der Vorfall rief die Sikh Glaubensgemeinschaft Österreich auf den Plan, die sich offiziell zu Wort meldete. Die Gemeinschaft signalisierte zwar grundsätzlichen Respekt gegenüber Hausregeln, machte jedoch unmissverständlich klar: „Der Turban ist keine gewöhnliche Kopfbedeckung, sondern ein zentraler Bestandteil der religiösen Identität.“

In Österreich lebt eine mehrere zehntausend Menschen umfassende Sikh-Gemeinschaft. Auch in Salzburg gibt es eine etablierte Sikh-Gemeinde. Auch der österreichische Dachverband der Sikh-Gemeinschaft hat den Vorfall aufgegriffen und angekündigt, diesen einer näheren Klärung zuzuführen.

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KO KOSMO-Redaktion
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